Gesundheitsamt und Krätze?

1 Antwort

Da ihr nicht in einer privaten Wohnung sondern in einer Gemeinschaftseinrichtung zusammenlebt ist Krätze MELDEPFLICHTIG vom Wohungsbetreiber.

Du musst das also UNBEDINGT nochmal mit deinen Betreuern ansprechen. Dir steht die Unterbringung in einer sauberen Umgebung zu die dich nicht krank macht.