Gestohlenes Auto gekauft und verkauft wer ist schuld?

10 Antworten

dein Käufer hat die Papiere prüfen lassen? hatte er Zweifel dass die Papiere nicht echt waren?? warum ist dir das nicht aufgefallen?

Auto wurde sichergestellt und dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben. An gestohlenem Gut kann kaum Eigentum erworben werden.

du wirst dich an den Vorbesitzer halten müssen, in dem Falle der Dieb und Urkundenfälscher.

nimm dir nen Anwalt


Drogba61 
Fragesteller
 10.12.2021, 22:41

waren geklaute originale Papiere ! Er war bei Audi um den Scheckheft nach zu prüfen . Alles war in Ordnung . Einer seiner Kollegen meinte irgendwas stimmt nicht mit dem Schein

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Drogba61 
Fragesteller
 10.12.2021, 22:44

Das Auto wurde aber weiter verkauft.

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peterobm  10.12.2021, 22:46
@Drogba61

und, du wirst den Kaufpreis erstatten müssen, und DU kannst dich an den vorigen "Verkäufer" wenden. immer gut wenn man einen Kaufvertrag hat, und die Daten entsprechend eingetragen hat.

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Drogba61 
Fragesteller
 10.12.2021, 22:47
@peterobm

Stimmen aber nicht , alles war Orginal gefälscht sogar das ausweis von ihm

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Paejexa  10.12.2021, 22:53

Also ich kannte mal einen, der hat was total dummes gebracht:

Hatte sich ein Auto zugelegt und ein Typ aus seiner Werkstatt wollte eine "Testfahrt" machen und verlangte dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Und er hatte es dem Mechaniker ausgehändigt..

Danach war das Auto weg. Einige Wochen vergingen, bis es in Frankreich plötzlich wieder aufgetaucht ist, aber da war nichts zu machen. Er blieb auf dem finanziellen Schaden sitzen und musste sich ein neues Auto zulegen. Er hat den Mechaniker zwar auf Schadensersatz verklagt und auch gewonnen, aber der Typ hatte wegen der Sache erst seinen Job verloren. Wenn er es nötig hatte fremde Autos zu verkaufen, hatte er wohl davor schon nicht genug Geld. Fraglich, ob er die Kohle jemals sieht 😅

Kann mir vorstellen, dass das bei geklauten Autos mit gefälschten Papieren auch so ist

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Zu so einem Sachverhalt gibt es in der deutschen Rechtsprechung verschiedene Gesetze, Aussagen umd Beispiele. Einerseits heißt es wie *peterobm* schon geschrieben hat, dass an gestohlenem Gut kein Eigentum erworben werden kann. Es gibt aber auch entgegen gesetzte Aussagen und ebenfalls wieder Beispiele. Insgesamt ist das eine glockenklare Angelegenheit für einen/e Rechtsanwalt:in. Wenn die Story denn so stimmt kann nur Er oder Sie dir da verlässlich etwas zu sagen weiterhelfen können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wer arglos ein Auto kauft, das zum Zeitpunkt des Kaufes zur Fahndung ausgeschrieben ist, kann Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Dies geht nicht, wenn das Auto erst später in die Fahndungsliste des Schengener Informationssystems (SIS) eingetragen wurde, so der Bundesgerichtshof.

Quelle: ADAC


VirageXO  10.12.2021, 22:39

Anderer Sachverhalt.

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Sidis  10.12.2021, 22:45
@VirageXO

Ja sicher, aber das beantwortet die Frage, wenn Du etwas nachdenkst

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VirageXO  10.12.2021, 22:49
@Sidis

Nein, tut es nicht. Der Verkäufer hat den vollen Betrag an den Käufer zurückzuzahlen.

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VirageXO  10.12.2021, 22:53
@Sidis

Nochmal zum mitschreiben: es geht hier nicht um ein Auto, das bloß im SIS ausgeschrieben ist, sondern definitiv gestohlen wurde.

Die Rechtslage ist völlig eindeutig. Und divergiert von deiner Auffassung.

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Sidis  10.12.2021, 22:55
@VirageXO

Ich kann damit gut leben, dass Du anderer Meinung bist und es nicht richtig verstehst

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Drogba61 
Fragesteller
 10.12.2021, 22:46

Und was ist wenn das Auto schon weiter verkauft wurde ohne, dass ich davon erfahren habe, dass das Auto gestohlen war.

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Bei gestohlenen Sachen ist gem. § 935 BGB kein sogenannter gutgläubiger Erwerb möglich. Das bedeutet: Der Bestohlene bleibt Eigentümer und kann vom Besitzer die Herausgabe verlangen.