Gestohlenes Auto gekauft und verkauft wer ist schuld?
Hey liebe Leute , ich habe ein sehr großes Problem . Wir haben vor 2 Wochen ein Fahrzeug gekauft . Das Fahrzeug hatte natürlich auch die ganzen Papiere fahrzeugbrief und -Schein dabei . Uns ist das leider nicht aufgefallen dass das Fahrzeug gestohlen war, da die Papiere original gefälscht waren . Erst beim Verkauf hat der neue Besitzer der schon bei mir bezahlt hatte , bei der Polizei erfahren dass das Fahrzeug geklaut ist . Ich hab’s echt leider nicht gemerkt. Jetzt will der neue Besitzer das Geld von mir. Hat der rechtlich einen Anspruch auf das Geld?
oder bleibt der letzte Käufer auf den Schaden sitzen?
10 Antworten
dein Käufer hat die Papiere prüfen lassen? hatte er Zweifel dass die Papiere nicht echt waren?? warum ist dir das nicht aufgefallen?
Auto wurde sichergestellt und dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben. An gestohlenem Gut kann kaum Eigentum erworben werden.
du wirst dich an den Vorbesitzer halten müssen, in dem Falle der Dieb und Urkundenfälscher.
nimm dir nen Anwalt
waren geklaute originale Papiere ! Er war bei Audi um den Scheckheft nach zu prüfen . Alles war in Ordnung . Einer seiner Kollegen meinte irgendwas stimmt nicht mit dem Schein
Also ich kannte mal einen, der hat was total dummes gebracht:
Hatte sich ein Auto zugelegt und ein Typ aus seiner Werkstatt wollte eine "Testfahrt" machen und verlangte dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Und er hatte es dem Mechaniker ausgehändigt..
Danach war das Auto weg. Einige Wochen vergingen, bis es in Frankreich plötzlich wieder aufgetaucht ist, aber da war nichts zu machen. Er blieb auf dem finanziellen Schaden sitzen und musste sich ein neues Auto zulegen. Er hat den Mechaniker zwar auf Schadensersatz verklagt und auch gewonnen, aber der Typ hatte wegen der Sache erst seinen Job verloren. Wenn er es nötig hatte fremde Autos zu verkaufen, hatte er wohl davor schon nicht genug Geld. Fraglich, ob er die Kohle jemals sieht 😅
Kann mir vorstellen, dass das bei geklauten Autos mit gefälschten Papieren auch so ist
Zu so einem Sachverhalt gibt es in der deutschen Rechtsprechung verschiedene Gesetze, Aussagen umd Beispiele. Einerseits heißt es wie *peterobm* schon geschrieben hat, dass an gestohlenem Gut kein Eigentum erworben werden kann. Es gibt aber auch entgegen gesetzte Aussagen und ebenfalls wieder Beispiele. Insgesamt ist das eine glockenklare Angelegenheit für einen/e Rechtsanwalt:in. Wenn die Story denn so stimmt kann nur Er oder Sie dir da verlässlich etwas zu sagen weiterhelfen können.
Wer arglos ein Auto kauft, das zum Zeitpunkt des Kaufes zur Fahndung ausgeschrieben ist, kann Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Dies geht nicht, wenn das Auto erst später in die Fahndungsliste des Schengener Informationssystems (SIS) eingetragen wurde, so der Bundesgerichtshof.
Quelle: ADAC
Und was ist wenn das Auto schon weiter verkauft wurde ohne, dass ich davon erfahren habe, dass das Auto gestohlen war.
Nein.
https://www.adac.de/news/bgh-urteil-gestohlenes-auto-probefahrt/
Darüber gibt es ein BGH Urteil. Der Verkäufer muß es nicht zurückzahlen.
Bei gestohlenen Sachen ist gem. § 935 BGB kein sogenannter gutgläubiger Erwerb möglich. Das bedeutet: Der Bestohlene bleibt Eigentümer und kann vom Besitzer die Herausgabe verlangen.
Das Auto wurde aber weiter verkauft.