Gebrauchtauto gekauft Rückgaberecht?
Guten Abend,
mich habe mir vor 3 Tagen ein Gebrauchtwagen von einer Privatperson gekauft und heute springt er nicht mehr an.
ich habe den Verkäufer kontaktiert und wollte es zurück geben weil ich mir sicher bin dass er vorher die Fehler wusste.
er sagt aber er hat auf den Vertrag geschrieben dass eine sachmangelhaftung ausgeschlossen ist.
ich habe aber gehört dass diese Klausel nur auf äußere Schäden und nicht auf innere Schäden ( Motor etc) ausgelegt ist.
meine frage wäre jetzt ob es sich für mich lohnt einen Anwalt einzuschalten oder ob der Verkäufer auf der sicheren Seite ist.
3 Antworten
Bei Kauf von privat hast du, bei wirksamem Ausschluss der Sachmängelhaftung, keine Chance. Außer, du kannst beweisen, dass der Verkäufer das Fahrzeug wissentlich mit dem Mangel verkauft hat.
weil ich mir sicher bin dass er vorher die Fehler wusste.
Wenn Du dies beweisen kannst, stehen dir weitere Möglichkeiten offen, bis hin zu einer Rückabwicklung des Vertrages.
Kenne den Kaufpreis für dieses Fiasko nicht. Sollte sich der gezahlte Kaufpreis im 5stelligem Rahmen bewegen, hast Du trotzdem keine Chance. Wenn im Vertrag steht, das eine "sachmangelhafte Haftung " ausgeschlossen ist ... & Du das KFZ trotzdem kaufst, würde ich schon mal nach der Schreibweise im Vertrag fragen : Also keine Beschwerden nach dem Kauf ! Privat ist Privat ! Da gibt es auch keine Regeln. Entweder Nepp oder Depp ;-)