Fußbilder?

2 Antworten

Ja,

Ich kenne zwar den Koran nicht aber die meisten Religionen, vor allem das Christentum haben ähnliche Vorstellungen von Sünde.

Sexuelles Gewerbe, sei es in physischer Form oder über Medien ist im Glauben strenggenommen falsch.

Solltest du kein Model sein, sowas zu deinen üblichen und rein legitimen Arbeitsfeld/Alltag zählen, dann erwirbst du Geld mit etwas sexuellem und das bewusst, was unteranderem schon deine Frage (Unsicherheit) diesbezüglich aufzeigt.

Außerdem ist mir bekannt das gerade in der islamischen Kultur Füße etwas sehr intimes darstellen weswegen diese gerade bei Frauen öffentlich verhüllt werden.

Ich teile diese Vorstellungen zwar keineswegs aber deine Frage ist auch nicht ob es moralisch gesehen richtig oder falsch ist sondern innerhalb deiner Religion.


BarfussTobi  10.10.2021, 02:41
Außerdem ist mir bekannt das gerade in der islamischen Kultur Füße etwas sehr intimes darstellen weswegen diese gerade bei Frauen öffentlich verhüllt werden.

Ich sehe es da anders: Der ganze Körper ist verhüllt und Hände und Füße bleiben frei. Vielleicht ist das der neueste Modeschrei aber ich sehe viele muslimische Frauen in offenen Plüschhausschuhen draußen rumlaufen

0
domi081  10.10.2021, 02:46
@BarfussTobi

Kein Trend, Koran. (abgekürzt siehe letzter Absatz)

Die Füße zählen zur ʿaura. So ist es für die Frau verpflichtend, ihre Füße zu bedecken. Dazu die folgenden Belege:

a) Bezüglich der unteren Kleidung der Frau sagt der Erhabene:

﴿يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ قُلْ لأَزْوَاجِكَ وَبَنَاتِكَ وَنِسَاءِ الْمُؤْمِنِينَ يُدْنِينَ عَلَيْهِنَّ مِنْ جَلابِيبِهِنَّ ذَلِكَ أَدْنَى أَنْ يُعْرَفْنَ﴾

O Prophet! Sag deinen Frauen, deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Hüllgewänder herabsenken. So ist es am ehesten, dass sie erkannt und nicht belästigt werden. (33:59) Sie sollen also ihre Hüllgewänder (ğilbāb - Plural: ğalābīb) zu Boden senken. Denn das „Herabsenken“ (yudnīn) ist erst dann erfüllt, wenn das Hüllgewand zumindest bis zu den Füßen reicht und diese bedeckt. Sind die Füße durch Strümpfe oder Schuhe bedeckt, so ist das Herabsenken erfüllt, wenn das Hüllgewand bis zu den Knöcheln reicht. Sollten die Füße nicht durch Strümpfe oder Schuhe bedeckt sein, muss das Hüllgewand bis zum Boden reichen, damit auch die Füße bedeckt werden. Das bedeutet, dass die Füße zur Blöße (ʿaura) zählen.

b) Von ibn ʿUmar wird berichtet, dass er sagte: Es sprach der Gesandte Allahs (s):

«‎مَنْ جَرَّ ثَوْبَهُ خُيَلاَءَ لَمْ يَنْظُرِ اللَّهُ إِلَيْهِ يَوْمَ الْقِيَامَةِ فَقَالَتْ أُمُّ سَلَمَةَ فَكَيْفَ يَصْنَعْنَ النِّسَاءُ بِذُيُولِهِنَّ قَالَ يُرْخِينَ شِبْرًا فَقَالَتْ إِذًا تَنْكَشِفُ أَقْدَامُهُنَّ قَالَ فَيُرْخِينَهُ ذِرَاعًا لاَ يَزِدْنَ عَلَيْهِ»

„Wer sein Gewand prahlend nach sich zieht, den sieht Allah am Tage der Auferstehung nicht an.“ Da sagte Um Salama: „Was sollen die Frauen dann mit den Enden ihres Gewandes tun?“ Er antwortete: „Sie sollen es eine Handbreit herabfallen lassen.“ Da sagte sie: „Dann werden ihre Füße enthüllt.“ Er antwortete: „Dann sollen sie es eine Elle herabfallen lassen - nicht mehr.“ Bei at-Tirmiḏī in geschlossener Kette tradiert. Er stufte den Hadith als ḥasan-ṣaḥīḥ ein.

Dieser ḥadīṯ ist klar in der Aussage, dass die Frau die Pflicht hat, ihre Füße zu bedecken. So hat sich Um Salama (r) nicht damit begnügt, dass die Frauen das Ende ihres Gewandes eine Handbreit nachziehen, aus Angst, ihre Füße könnten beim Gehen zum Vorschein kommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Frau barfuß geht, wie es früher öfters der Fall war. Hierbei erlaubte es der Gesandte Allahs (s), dass die Frau das Ende ihres Gewandes um eine Elle nachzieht, nicht mehr. Der Rechtsgrund (ʿilla) geht deutlich aus dem Hadith hervor:

«...إِذًا تَنْكَشِفُ أَقْدَامُهُنَّ ...»

(...) „Dann werden ihre Füße enthüllt.“ (...)

Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die Füße zur ʿaura gehören und gleich jeder anderen ʿaura-Zone bedeckt werden müssen.

- Allerdings muss erwähnt werden, dass bei Abū Ḥanīfa eine Meinung existiert, die das Enthüllen der Füße erlaubt. Diese Meinung ergibt sich aus der Exegese (tafsīr) der folgenden āya:

﴿وَلَا يُبْدِينَ زِينَتَهُنَّ إِلَّا مَا ظَهَرَ مِنْهَا﴾

Und sie sollen ihre Zierde nicht zur Schau stellen bis auf das, was davon sichtbar ist. (24:31) So war er der Ansicht, dass „das, was davon sichtbar ist“, sich nicht nur auf Gesicht und Hände beschränkt, sondern eben auch die Füße umfasst. Wie jedoch oben dargelegt, versagt diese Meinung wegen der Indikation des Koranverses und des bei at-Tirmiḏī tradierten Hadithes. - Doch Allah ist Wissender und Weiser. (Ende des Zitats)

Das haben wir für das öffentliche Leben adoptiert. Für die Frau ist es daher unzulässig, mit unbedeckten Füßen das Haus zu verlassen. Wie oben ausgeführt gilt:

Sie sollen also ihre Hüllgewänder (ğilbāb - Plural: ğalābīb) zu Boden senken. Denn das „Herabsenken“ (yudnīn) ist erst dann erfüllt, wenn das Hüllgewand zumindest bis zu den Füßen reicht und diese bedeckt. Sind die Füße durch Strümpfe oder Schuhe bedeckt, so ist das Herabsenken erfüllt, wenn das Hüllgewand bis zu den Knöcheln reicht. Sollten die Füße nicht durch Strümpfe oder Schuhe bedeckt sein, muss das Hüllgewand bis zum Boden reichen, damit auch die Füße bedeckt werden. Das bedeutet, dass die Füße zur Blöße (ʿaura) zählen.

0
BarfussTobi  10.10.2021, 04:07
@domi081

Damit würde also das Herumlaufen mit offenen Plüschhausschuhen gegen den Koran verstoßen

0
domi081  10.10.2021, 18:26
@BarfussTobi

Keine Ahnung ob das in irgendeiner Relevanz steht aber ich habe von verhüllen gesprochen und das wird im Koran so verlangt.

0

Im Zweifel ja, aber wenn Du Dir unsicher bist, würde ich einfach mal etwas anderes verkaufen.