Fuß- und Fahrradfahrer-Ampel hat keine Gelbphase, wie lange wird es geduldet, dass ich über Rot fahre, da Vollbremsung nicht möglich?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

§ 37 Absatz 2 Nr. 1 Satz 9 StVO:

Rot ordnet an: „Halt vor der Kreuzung“.

§ 37 Absatz 2 Nr. 5 StVO:

Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt. Für zu Fuß Gehende ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Rad Fahrende kann sie so sein. Wechselt Grün auf Rot, während zu Fuß Gehende die Fahrbahn überschreiten, haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.
Bußgeldtatbestände:
137612 | Sie missachteten als Radfahrer […] das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. | 60,00 €, 1 Punkt (bei Gefährdung + 40,00 €; bei Unfall + 60,00 €)
137624 | Sie missachteten als Radfahrer […] das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. | 100,00 €, 1 Punkt (bei Gefährdung + 60,00 €; bei Unfall + 80,00 €)

Da es an einer Fußgängerampel keine Gelbphase gibt, kann man grundsätzlich von einem kurzen Toleranzzeitraum ausgehen. Bei einer Reaktionszeit zwischen 0,5 bis 1,0 Sekunden ist es sowohl als Radfahrer, als auch als Fußgänger unmöglich, kurz vor der Fahrbahn anzuhalten, wenn genau in dem Moment die Ampel auf Rot umspringt. Ich gehe stark davon aus, dass es dazu bereits Urteile gibt.

Immer wenn du nicht mehr gefahrlos anhalten kannst, kannst du weiterfahren – das ist bei der normalen Ampel mit Gelblicht ganz genauso. Hinzu kommt, dass die Fußgängerampel früher rot wird, damit Fußgänger noch rechtzeitig die Straße überqueren können. Somit bist du als Radfahrer sowieso schneller drüben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Du musst angemessen schnell/langsam fahren. Die Geschwindigkeit ist also keine Ausrede, denn du musst jederzeit mit Rot rechnen.