Führerschein neu machen nach 2 Jahren?

5 Antworten

Hallo mieter

Die ursprünglich gültige 2-Jahresfrist wurde mit Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO zum 30.10.2008 aufgehoben. Nach diesem Datum ist nur noch dann noch eine neue Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden. Die Führerscheinstelle ordnet allerdings eine erneute Prüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Wenn du eine Prüfung ablegen musst, solltest du dich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen. Du benötigst keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbarst individuell die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung.

reicht der Zeitpunkt 10 April noch aus um den Führerschein abzuholen

du schreibst was von einer MPU, dann wird der 10. April mit Sicherheit nicht reichen.

hast du deinen Antrag für die Erteilung deiner Fahrerlaubnis überhaupt schon abgegeben?

Ich glaube auch nicht, dass du alles nochmal machen musst, Vielleicht eine kurze Prüfung über die wichtigsten Sachen. Viel Glück!

Wenn du jetzt die MPU machst und schaffst, dann wirst du ziemlich sicher NICHTS sonst machen muessen, denn die Zweijahresfrist ist vor einiger Zeit abgeschafft worden.

Hallo.

Nein du hast dann 10 Jahre seit einigen Jahren Zeit. Die MPU bleibt bestehen. 

Mit Gruß

Bley 1914

Grüß Dich. Ich glaube nicht, dass du alles von Anfang an machen musst.