Falschparken?

7 Antworten

zu 1. die Beschilderung kann weiter vorne stehen, es ist dir zuzumuten danach zu suchen, das kann die nächste Kreuzung, oder um die 250m sein.

zu 2. spielt keine Rolle, die haben auch ein Schreiben bekommen.

dir muss kein Foto zugesendet werden. Zeuge wird viell. eine Politesse gewesen sein, müsste auch so drin stehen, oder du hast jemand behindert und der hat dich angezeigt. Da würde kein Name stehen.

Eventuell Parkverbotszone? Dann muss es nicht explizit an der Stelle nochmal stehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Stadewaeldchen  20.10.2021, 12:45

Wobei es eine Zone nur für das eingeschränkte Haltverbot gibt (Zeichen 290.1) und der Fragesteller von einem absoluten Haltverbot schreibt. Aber auch da können die Schilder etliche Meter vom Geschehen weg sein.

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Wo hast du denn geparkt...?

"Zeuge" kann der MA vom Ordnungsamt gewesen sein, der das aufgenommen hat. Oder sonst jeder.


AshleighHoward  20.10.2021, 12:44

wenns ein MA war, steht da der Name. Steht da nur Zeuge, wars ne Privatperson, die nix besseres zu tun hat.

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Nur, weil alle da parken, ist es keine Garantie, dass es da auch erlaubt ist. Manche Schilder stehen am Anfang einer Strasse und gegen mit Pfeil die Verbotsrichtung an- und diese kann lang sein, Beweis- Zeuge...Vermutlich jemand vom Ordnungsamt, der das Knöllchen aufgeschrieben hat. Diese Person dürfte ein Foto von deinem Auto gemacht haben und passend dazu Standort , Datum und Uhrzeit. Selbstverständlich kannst du Einspruch einlegen und abstreiten, in einer Verbotszone geparkt zu haben. Dann wirst du ggf,einen Nachweis bekommen, der dazu geführthat, dich anzuschreiben und dir ein Knöllchen zu verpassen.Und dann kannst du gerne weiter Schriftverkehr führen...Ausgang unbekannt.

Einfach jeder dort auch geparkt hatte

Zumind. das ist kein Indiz dafür, dass man dort auch parken darf.

Kein Schild oder Markierungen darauf hindeuteten

Das würde ich nochmal kontrollieren. Nicht immer stehen Schilder unmittelbar an diesen Stellen.

Und wie sieht es aus, Einspruch legen... Oder doch einfach zahlen

Kannst du beiweisen, dass es zu unrecht ist, könnte sich ein Einspruch lohnen, wenn es rechtens ist, dann natürlich nicht.