Falsch vergebener Strafzettel?
Hallo zusammen,
ich wollte mal fragen, ob das Bußgeld in diesem Fall nicht falsch bzw. zu hoch ausgestellt wurde? Unten im Bild ist mein Auto der graue Golf in der Nürnberger Innenstadt und das Schild ist eins, welches das beschränkte Halteverbot kennzeichnet. Ich stand auch über 5 Meter von der Kreuzung entfernt.
kann man anfechten was meint ihr?
Grüsse und vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Hi, Du hast auf dem Gehweg geparkt. Das ist nur erlaubt, wenn da Parkmarkierungen eigenzeichnet sind oder ein Schild "Parken auf dem Seitenstreifen" angebracht ist.
Mit Behinderung ist schon ein bißchen streng - Okay, mit einem Kinderwagen könnte man nur knapp vorbei kommen.
Daher wären 55 € eher angemessen.
Halteverbot seh ich keins, nur Parkverbot. Aber das kostet auch. Wäre aber auch Tateinheit.
okey, danke für die nette und hilfreiche Antwort.
grüsse
Ich sehe hier auch nur Zeichen 286, nicht Zeichen 283. Damit wären es, da ja wohl keine Behinderung vorlag, je nach Dauer 25 oder 40 Euro.
Wenn Du aber, so wie auf dem Bild dargestellt, auf dem Gehweg geparkt hast, dann sind das (da hier mit Behinderung) die 70 Euro. Und genau das steht ja da. Wenn ich mich nicht täusche, hätte es dafür sogar einen Punkt geben müssen. Also, ich würde dann die 70 Euro zahlen und den Ball flach halten.
Du stehst da nicht nur in eingeschränkten Halteverbot, sondern auch auf dem Gehweg. Im Absoluten Halteverbot stehst Du NICHT, wie auf dem Screenshot ersichtlich.
Insofern würde ich dem Knöllchen widersprechen, wenn sie Dir das vorwerfen.
Ich glaube das Parken auf dem Gehweg kostet 55 Euro, richtig ??
Nachtrag: Mit Behinderung 70 eur, passt also.
ich habe da so geparkt weil das jeder gemacht hat. Habe es so spontan für richtig gehalten. Ich glaube auch dass die Strafe etwas geringer ausfällt, deswegen war ich so verwundert wegen den 70€. Weil im absoluten Halteverbot stehe ich nicht, wenn meine Augen richtig sehen.