Fahrverbot nicht im Bußgeldbescheid?

2 Antworten

Das war die Gelbe Karte - danach kommt Rot!

Du müsstest ein Bußgeld von 128,50 EUR oder 178,50 EUR zzgl. 1 Punkt erhalten haben.

Lässt sich aufgrund deiner Beschreibung leider nicht näher bestimmen.

Du schreibst:

ich wurde mit 32kmh Zuviel außerorts geblitzt

Oder sind die 32 km/h der Wert, der dir nach einem Toleranzabzug noch vorgeworfen wird?

Das ist nämlich nicht dasselbe.

Als Faustformel kannst du dir folgende Toleranz-Regelung merken:

  • Bei stationären Blitzer-Anlagen werden 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h abgezogen.
  • Bei Messungen von über 100 km/h werden von der Geschwindigkeit  3 Prozent als Toleranz abgezogen.

Du schreibst:

mir wird in einem Bescheid nun mit einem Punkt und eine Geldstrafe gedroht. Ich finde jedoch nichts von einem Fahrverbot.

Die Bußgeldstelle droht nicht, sondern vollstreckt!

Kann es sein, dass dort eventuell auch etwas anderes steht. Zum Beispiel, dass nicht du bedroht wirst, sondern das

der Verstoß mit einem 1-monatigem Fahrverbot bedroht ist?

Das würde auch erklären, weshalb du suchst, aber nichts von einem Fahrverbot findest.

Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Das muss übrigens nicht zwingend wieder außerorts sein. Wird du noch einmal mit 30 km/h zu viel auffällig, ist die Pappe weg. Das muss doch nicht sein, oder?

Du ziehst offensichtlich in Erwägung, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Das Recht dazu hast du. Aber auch nachvollziehbare Argumente?

Die Bußgeldstelle erspart dir quasi 1 Monat Fahrverbot und du willst ihr unterstellen, dass nicht stimmt, was man dir vorwirft?

Tipp:

Und lass dich auf keinen Fall von den Nepper, Schlepper, Bauernfängern hinters Licht führen, die dir suggerieren, dass dein Einspruch gute Chancen hat, positiv entschieden zu werden.

Tatsächlich handelt es sich nicht selten, um erfolglose Anwälte, die auf dubiose Art und Weise nur dein Bestes wollen - nämlich dein Geld.

Leute, die auch nicht so genau lesen, was sie unterschreiben, sind die idealen Opfer.

Alleine auf diesem Portal findest du zahlreiche Geschädigte, die dir einiges erzählen können.

Hi nein, denn außerorts gibts erst ab 41 zu schnell Fahrverbot.

Aber sei künftig vorsichtig: Wer 2x innerhalb eines Jahres 26+ km/h zu schnell war, kriegt auch einen Monat Fahrverbot. Dabei ist egal, ob inner- oder außerorts.

Falls bei dem neuen Verstoß eh ein Fahrverbot vorgesehen wäre, gäbe es diesen Monat dann noch obendrauf.