Fahrstunde verschlafen?

3 Antworten

Schaue dazu bitte in das Kleingedruckte Deines Fahrausbildungsvertrages. In der Regel sind zumindest in der verpennten Terminierung zur Fahrpraxis bei unentschuldigtem Versäumnis zumindest unkostendeckende Fehlverhaltensklauseln mit enthalten.

Bei Nichterscheinen an einem vereinbarten Aufgriffort abseits der Fahrschule wären An- / und Abfahrt nebst Lehrpersonalkosten ( Stundenlohn ) für diese Zeit durchaus rechtlich haltbar als Schadenersatz im Minimum.

Eventuell musst du die Stunde trotzdem bezahlen

Etwas bezahlen das du nicht in Anspruch genommen hast.

Auch eine Erfahrung fürs Leben ;-)