Fahrerflucht?

3 Antworten

Wenn der Pfosten beschädigt ist, hast du Unfallflucht begangen. Hierbei ist unerheblich, ob das öffentlich ist oder ein privater Pfosten.

Der Unfallbericht vom Chef hat damit nichts zu tun. Da geht es um die interne Schadensabwicklung mit der Versicherung (bei Vollkasko).

Wenn man aus Unachtsamkeit einen Pfosten rammt, dafür bekommt man nix aufgebrummt in der Probezeit, unerlaubtes Verlassen vom Unfallort ist natürlich nicht so super. Du hättest es tatsächlich der Polizei melden können, die kommen dann und nehmen das auf und die Haftpflicht regelt den Schaden am Pfosten ohne dass irgendjemand was passiert.

Ist deine Entscheidung, ob du das nachmeldest.

die eigentliche Frage ist habe ich Fahrerflucht begangen weil ich das nicht der Polizei gemeldet habe?

Ja.

Ich soll vom chef noch einen Unfallbericht ausfüllen erwarten mich da probleme?

Ja.

Fahr zum Pfosten und schau nach. Wenn kein Sachschaden (am Pfosten) entstanden ist, liegt kein Verkehrsunfall vor und somit auch keine Unfallflucht. Du müsstest dir dabei aber absolut sicher sein, dass tatsächlich kein Schaden entstanden ist. Womöglich ist er verbogen oder du erkennst etwas nicht. Wenn, dann hast du Faherflucht begangen.

Erkennst du einen Schaden, rufst du die Polizei an. Du kannst natürlich sagen, dass dir das grade erst passiert ist (müsstest dann aber mit dem Auto vor Ort sein) oder eben gestern, wobei du dich dann aber ggf. strafbar machst da du es nicht unverzüglich gemeldet hast. Problematisch ist wenn du lügst, also es sei dir grade eben passiert, aber du wurdest gestern beobachtet.

Wie du es handhabst liegt an dir.