Fahren ohne Fahrerlaubnis unter 21?

5 Antworten

Darüber lässt sich nur spekulieren. Wenn er mit der Justiz zusammenarbeitet, wenn er deutlich machen kann, dass er sich in einer Extremsituation befand und wenn er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, kommt er vielleicht mit einem blauen Auge davon. Mit einer Gefängnisstrafe würde ich dann nicht rechnen. Strafverschärfend könnten aber vorherige Taten sein, gerade wenn sie auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts liegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Turkishgirl26 
Fragesteller
 16.04.2023, 16:43

Es war leider so das er 500€ Strafe bekommen hat aber vor Gericht alles zugegeben hat.

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TedtheS  08.07.2023, 12:39
@Turkishgirl26

@Turkishgirl26 was hat der alles bekommen? Nur Geldstrafe ?oder Geldstrafe und Eintrag in Bundeszentralregister? Wie ist das ganze Ding gelaufen? Was hat der gesagt? Dankeschön Ihre Zukünftige Antwort

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Wird er irgendeine Strafe bekommen im Bezug auf eine Freiheitsstrafe oder Eintrag im Führungszeugnis?

Das kann man nur beantworten wenn man eine gute Kristallkugel hat, theoretisch möglich wäre es schon. Eine wichtige rolle spielt natürlich auch was er für die Sache mit dem E-Scooter kassiert hat.

Wenn er es schafft den Eindruck zu erwecken das er seinen Fehler einsieht, könnte er mit einer Geldstrafe mittels Strafbefehl und natürlich einer Sperrfrist davonkommen. Wenn das so kommt werden die Tagssätze wahrscheinlich die 90 Tagessätze nicht überschreiten. Sofern es dann bei der E-Scooter-Geschichte keine Geldstrafe gegeben hat, wird es auch keinen Eintrag im Führungszeugnis geben, ansonsten schon.

Hallo,

zwischen 18 bis 21 Jahren entscheidet die geistige Reife in Relation zur begangenen Straftat, ob das ganze ausnahmsweise noch nach Jugendstrafrecht verhandelt werden könnte, oder ob es (schon) nach Erwachsenenstrafrecht geht.

Da er sich in der Vergangenheit allerdings schon wegen eines strafrechtlichen Verstoßes gegen das KFZ-Pflichtversicherungsrecht strafbar machte, wird er in diesem aktuellen Strafverfahren grundegend mit einer härteren Strafe als ein vollkommen unbescholtener Bürger zu rechnen haben.

Eine Eintragung ins Bundeszentralregister erfolgt bei volljährigen Personen bei Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht grundlegend auch bei Verurteilungen < 3 Monaten Freiheitsstrafe, oder weniger als 90 Tagessätzen Geldstrafe.

Liegen bereits (einschlägige) Voreintragungen wegen "kleinerer" Straftaten im BZR vor, so können auch mehrere solcher Kleindelikte bei einer neuerlichen Verurteilung zu einer Eintragung im Führungszeugnis führen, obwohl sie jeweils für sich < 3 Monate / 90 TS lagen.

Neben der höheren Strafe dürfte zudem auch eine neuerliche, und dann ggf. sogar nochmals längere Sperrzeit für die mögliche (Erst-) Erteilung einer Fahrerlaubnis drohen. Zudem könnten sich nun auch zunehmend Zweifel an der charakterlichen Grundeignung zum künftigen Führen von KFZ aufbauen, was im ungünstigsten Fall eine MPU bei einem späteren Antrag auf eine Fahrerlaubnis bedeuten könnte.

LG

Ich schätze mal er wird eine Geldstrafe erhalten.

Diese wird sich aber in einem Rahmen befinden, welcher irrelevant ist für das Führungszeugnis (so meine Schätzung).

Von einem Führerschein kann sich dein Bruder, richtigerweise, erst einmal für einige Jahre verabschieden, bzw sich die Idee aus dem Kopf schlagen.

lg

Er hat ganz klar eine Straftat begangen, die mit einer Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet wird.

Jobs mit einem Führungszeugnis sind für ihn nun tabu.


Turkishgirl26 
Fragesteller
 16.04.2023, 16:14

Oh Okey. Ich dachte da kommen erst ab 90 Tagessätzen Sachen ins Führungszeugnis.

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