Fahren ohne Berechtigung fürs führen von Kraftfahrzeugen?

7 Antworten

Ich kenne nur diese Prüfbescheinigungen, als begleiteter Fahrer führst Du das Fahrzeug ja auch nicht eigenverantwortlich, sondern der Begleiter. Das die Prüfbescheinigung nicht zum fahren berechtigt ist ja auch logisch, sie ist ja noch kein Führerschein.

Um sicher zu gehen frag doch einfach die nächste Polizeidienststelle, da ist auch sonntags jemand der dir Auskunft gibt. Musst ja nicht über die 112 anrufen, im Telefonbuch / Webseite steht auch die normale Telefonnummer

Sollte der Beamte bestätigen das du fahren darfst, notiere dir sicherheitshalber Name, Dienstgrad, Dienststelle und Uhrzeit, dann bist du auf der sicheren Seite und kannst dich auf ihn berufen


migebuff  20.06.2021, 09:31

Das kann nicht dein Ernst sein.

Der Gesetzgeber schreibt in §4 FeV ausdrücklich, dass zum Führen eines Kraftfahrzeugs (mit Ausnahme der fahrerlaubnisfreien Fahrzeuge) eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.

Weiterhin schreibt er in §22 FeV, dass die Fahrerlaubnis mit Aushändigung des Führerscheins oder der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt wird.

Der Fragesteller hat nichts von beiden, auf seiner Prüfungsbescheinigung steht unmissverständlich, dass sie keine Fahrerlaubnis darstellt, sie kann also nicht dem Muster von Anlage 8a FeV entsprechen.

Jetzt soll er bei der Polizei anrufen und sich auf irgendeine mündliche Aussage am Telefon verlassen, von jemandem, der die Bescheinigung nichtmal zu Gesicht bekommen hat und der womöglich überhaupt nichts vom Thema versteht? Und diese "Beratung" soll dann mehr rechtliche Relevanz haben als die Rechtsgrundlage des Gesetzgebers?

Bei einer Kontrolle folgt unweigerlich eine Azeige wegen FoFE, egal wer was am Telefon gesagt hat.

Kann leider absolut nicht nachvollziehen, wie man auf die Idee kommt, so einen Ratschlag zu erteilen.

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Naja die LABO ist nicht zuständig für Führerscheine. Das wäre die Landesanstalt für Boden und ist für Grundstücke zuständig.

Fährst du trotzdem, wenn eindeutig drauf steht das es nicht zum führen berechtigt, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit ein Straftatbestand


Knochi1972  20.06.2021, 16:20

Gemeint ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin. Da gibt es ein Referat Fahrerlaubnisse und Personenbeförderung.

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Wenn sie dich dann anhalten, bekommst du eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und das ist eine Straftat. Das wird nicht nur teuer, sondern kann auch dazu führen, dass du den Lappen erst erhältst, wenn du eine MPU gemacht hast, die ebenfalls teuer ist. Ich würde es nicht riskieren.

Wenn da explizit steht, dass du mit dem Zettel kein KFZ führen darfst, dann begehst du eine Straftat und die Begleitperson, mutmaßlich Halter des KFZ, auch! Es ist natürlich nur eine Formalie, aber trotzdem würde im Falle einer Kontrolle das gesamte Programm abgefahren, was in letzter Konsequenz bedeutet, dass du eine neue Fahrerlaubnis machen mußt.

Kein Führerschein >> keine Autofahrerei >> sonst: gar kein Führerschein.

Außerdem kommt noch eine teure Rechnung dazu.

Ich hoffe, dass das die offensichtliche Situation einfach genug darstellt.

TU DAS NICHT!!!

Mit Pech finden die, dass Du eine MPU durchlaufen musst, oder dass Du charakterlich nicht geeignet bist und nie einen Führerschein kriegst.

Es gibt ne Menge Leute, die seit Jahrzehnten gegen unfaire Entscheidungen irgendwelcher Behörden kämpfen.