Einbauküche selber besorgen statt Mietkaution zu hinterlegen?
Hallo!
Ich habe heute einen Mietvertrag für eine Neubauwohnung bekommen und würde dort auch gerne einziehen. Im Mietvertrag steht, dass ich keine Mietkaution in Höhe von 2000€ bezahlen muss, wenn ich eine Einbauküche selber besorge. Muss ich dann beim Auszug die Küche dort lassen? Eine neue Küche kostet ja meistens weit über 2000€ und die Kaution würde man ja zurückbekommen. Und wenn ich mich dann dazu entscheide lieber die Kaution zu bezahlen, wird dann eine Küche gestellt?
Liebe Grüße
4 Antworten
Das gibt eine Rechtsverwirrung. Eine Mietsicherheit (Kaution) dient der Befriedigung von berechtigten Schadenersatzforderungen nach Ende des Mietverhältnisses.
Ich glaube, der Vermieter will hier suggerieren, dass du damit besser fährst. Möglicherweise erwartet er, dass die von dir bezahlte EBK bei Mietende in der Wohnung bleibt.
Ich würde das abklären, persönlich entschiede ich mich wie du: Kaution bezahlen. Würde dann der Vermieter die Küche stellen und dir mitvermieten?
solch Formulierung hab ich noch nie gesehen. Wie aber schon erwähnt wurde, wird die Mietwohnung ohne Küche übergeben, so kann der Vermieter auch verlangen, dass beim Auszug die Küche wieder entfernt wird. Zieht man jedoch in eine Wohnung, die anders/kleiner/grösser ist, muss man die alte Küche loswerden, was nicht immer einfach und meist mit Verlust verbunden ist. Ich hatte vor langer Zeit meine damalige an die Nachmieterin verkauft. Vorteil für den Vermieter: er muss sich um nichts kümmern, also wenn zB der Kühlschrank kaputt geht, aber er kann dann auch vom Nachmieter wieder verlangen, dass alles entfernt wird beim Auszug.
in deinem Fall wird vom Vermieter sicher keine Küche eingebaut werden, aber wie gesagt, die Formulierung mit der Kaution ist eigenartig, daher frage dort direkt nach.
Kaution musst du zahlen, ich glaube nicht, dass sich der Vermieter drauf einlässt. Aber wenn du die Küche selbst kaufst, kannst du sie natürlich auch behalten, du musst die Wohnung beim Auszug "nur" so übergeben, wie du sie übernommen hast.
Da die Kaution sicherstellen soll, daß Du nicht ausziehst und größere Schäden hinterlässt, vermute ich, daß sie die Küche als zur Wohnung gehörig betrachten. Das solltest Du klären ...
Nee ich meinte damit, dass im Mietvertrag explizit steht, dass die lieber eine Einbauküche hätten und keine Mietkaution. Würde natürlich lieber die Kaution bezahlen und dann die Küche irgendwann wieder mitnehmen oder weiterverkaufen. Weiß deshalb nicht, ob sie darauf hinauswollen, dass ich die Küche dann in der Wohnung lasse, falls ich ausziehen sollte..