EBay Verkauf erfolgreich abgebrochen was bedeutet das?

3 Antworten

Ich glaube eher, dass du das Produkt, welches du reingestellt hast nun nicht mehr auf Ebay zu finden ist.

klara79 
Fragesteller
 10.09.2020, 13:53

Also als Ergänzung es war eine Auktion die nun zu Ende war und im Nachhinein will ich den Artikel doch nicht verkaufen, also wollte ich den Verkauf abbrechen nun kam als Meldung das der Verkauf erfolgreich abgebrochen wurde.

1
lulsk  10.09.2020, 13:55
@klara79

Ja, wie bereits gesagt, ich denke du hast deinen Artikel eben aus Ebay genommen und dir das nochmal bestätigt. Erfolgreich abgebrochen hört sich vielleicht erstmal komisch an, aber die bezeichnen das halt so.

0
NoName08154711  10.09.2020, 14:07
@klara79
...und im Nachhinein will ich den Artikel doch nicht verkaufen...

Das wird Dir nichts nützen, wenn der Käufer am Kaufverrtrag festhalten will; dann musst Du nämlich lefern.

0
lulsk  10.09.2020, 14:13
@NoName08154711

Naja, weißt du denn wie das bei Ebay abläuft? Es wurde ihr bestätigt und somit wird da nichts mehr verkauft oder wie ist das bei einer Seite wie Ebay?

0
klara79 
Fragesteller
 10.09.2020, 14:26
@lulsk

Ja eben genau das frage ich mich heißt ja „Erfolgreich“ verwirrt mich einwenig

0
lulsk  10.09.2020, 14:32
@klara79

Richtig, aber das scheint zu passen. Nur solltest du am besten den Käufer nochmal kontaktieren, damit er weiß was du gemacht hast. Keine Ahnung wie es bei Ebay funktioniert, wenn man einen Artikel bezahlt und dieser dann plötzlich runtergenommen wird.

0
NoName08154711  10.09.2020, 14:43
@lulsk
Naja, weißt du denn wie das bei Ebay abläuft? Es wurde ihr bestätigt und somit wird da nichts mehr verkauft oder wie ist das bei einer Seite wie Ebay?

Ich weiß, wie das bei eBay abläuft, da werden nämlich rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB geschlossen.

Und wenn der Käufer an diesem Kaufvertrag festhält, dann muss der Verkäufer liefern, egal ob der Abbruch über eBay technisch geklappt hat.

Das dient nämlich nur dazu, dass der Verkäufer seine Gebühren zurückbekommt, hat aber rechtlich überhaupt keine Relevanz.

1

Nur wenn der Käufer dir gegenüber vom Kauf zurück treten wollte. Zum Beispiel er hat selbst den Kaufabbruch angeleiert.

Wie beim Kaufabschluss gehören auch bei Änderungen oder Rückabwicklungen Einwilligungen beider Parteien dazu.

Das eBay System hilft unterstützend, beschließt aber nicht wessen Kaufvertrag aufgehoben wurde. Das entschließen Käufer und Verkäufer.

Als Meldung kam das der Verkauf erfolgreich abgebrochen wurde...

Das heißt, dass das technisch bei eBay geklappt hat, nichts weiter.

...heißt das nun das auch im dem Falle der Käufer damit einverstanden ist?

Nicht unbedingt:
Wenn er nicht damit einverstanden ist, dann musst Du liefern.