eBay Kleinanzeigen: Käufer unzufrieden mit gebrauchten Sneaker!
Hab bei eBay Kleinanzeigen gebrauchte Nike Schuhe verkauft. Der Käufer hat die Schuhe heute erhalten und ist unzufrieden damit. die Schuhe sind von 2003 und dem Alter entsprechend gut erhalten. Als Zustand der Schule habe ich auch gut angegeben.
Hier seine Nachricht:
"Hi! Ich habe die shimas erhalten und bin nicht wirklich happy, da sie nicht in einem guten Zustand sind. Ein Schnürsenkel Ist defekt die Hacken sind durchgescheuert und man soll Schuhe niemals in der Maschine waschen. Dadurch werden die untragbar. Ich sende dir die Schuhe wieder zurück. Solltest du ein mal ein Paar in besserem Zustand haben, gib bitte bescheid. Ich würde bedeutend mehr ausgeben. "
Mir ist nicht bewusst das ein Hacken durchgescheuert ist. Schnürsenkel ist mir auch nix aufgefallen, aber am Schnürsenkel solls nicht liegen, der ist ja gleich getauscht.
Kann er die Schuhe einfach zurückschicken und sein Geld von Paypal wieder holen?
MfG
6 Antworten
Nein..
Nur weil ihm die Dinger nicht gefallen, kann er da nicht zurück geben. Du bist Privatverkäufer.
Du hast sie als "Gebraucht" verkauft. Was erwatet der???
Besser wäre gewesen bei Zustand "gebraucht", aber "gut" ist nur "gut", nicht sehr gut und nicht neuwertig.
Er soll sich die Schuhe sonswo hin stecken, wenn sie hm nicht passen. Du musst sie nicht zurück nehmen
und sein Geld von Paypal wieder holen?
Ja er kann. Er hat einen Sachmängel reklamiert und wird an PP einen Artikel melden, der nicht der Beschreibung entspricht.
Ob Paypal dann erstattet, ist eine andere Sache. Das ist bei ebay-Kleinanzeigen eine Lotterie. Aber Käuferschutz wird grossgeschrieben. Ob Du dann Schuhe zurückerhältst sei dahingestellt.
Sollte Paypal nicht erstatte, kann der Käufer zivilrechtlich den Sachmängel bei Dir geltend machen. Also erkläre Dich einverstanden, damit Du Schuhe zurückerhältst.
ebay-Kleinanzeigen ist ein Abholmarkt. Als solches würde ich dort auch nur meine Ware anbieten. Damit wäre die Unsicherheit, welche Schuhe Du zurückerhältst, ausgeschlossen.
Dazu müssten die Mängel aber arglistig verschwiegen worden sein. Die Schuhe sind als gebraucht erkennbar.
Mir hier gleich was zu unterstellen find ich nicht angebracht.
Ich unterstelle nichts. Ich gebe zu bedneken. Denke auch mla bitte nach.
In meinen Anfängen bei ebay (2001), in Unkenntnis der rechtlichen Lage, hätte mich z.B. jeder mit der Menge meiner angebotenen gleichartigen Artikel an ein Finanzamt melden können. Heute sind es die Tools, mit den die Finanzämter selber suchen. Und ich wollte nur die Schränke leerer bekommen.
Trotzdem verkaufe ich nur meine Schuhe die ich mir mal gekauft habe. Diese waren jetzt von 2003. Ich verkaufe auch andere, die noch wie Neu sind und nur 1x getragen. Da kann mir doch keiner was anhaben. Ich mein ich habe die Schuhe ja auch mal gekauft. Darf ich sie dann nicht irgendwann wieder verkaufen wenn ich sie nicht mehr haben will? Wenn das wirklich so ist, dann armes Deutschland! Und das sage ich als Deutscher!
Er kann dir die Schuhe schon zurückschicken wenn er will, sein Geld bekommt er natürlich nicht einfach so wieder. Wenn du in der Artikelbeschreibung keine Mängel verschwiegen hast ist der Kauf rechtsgültig. Sollte er bei PayPal Käuferschutz beantragen bleibt dir meist nur der zivilrechtliche Weg, den Versandbeleg müsstest du ja noch haben.
Hast Du den Zustand denn genau beschrieben und mit Bildern verdeutlicht? Meines Wissens nach gilt der Käuferschutz ausschließlich für Ebay, nicht für die Ebay Kleinanzeigen... Kann sich allerdings auch mittlerweile geändert haben. Am besten einmal die Paypal AGB durchackern!
Mal Klartext: Ich finde es unmöglich von Dir, ein paar Schuhe, die Du 11 Jahre getragen hast, zu verkaufen! Diesen Umstand hast Du bestimmt nicht ins Angebot reingeschrieben. Ebay ist doch keine Müllhalde. Ich versichere Dir, wenn ich der Käufer wäre, würdest Du sie ganz schnell zurücknehmen.
Auch als Privatverkäufer bleibst Du in der Sachmängelhaftung.