Ebay für plagiate?

1 Antwort

Ganz schnell vergessen das Thema.

Schau mal in die AGB von eBay.

Stellen Sie einen Artikel nicht ein, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass er echt ist, oder wenn ein Authentifizierer seine Echtheit nicht bestätigen konnte.

https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/grundsatz-zu-repliken-und-flschungen?id=4276

Und solche AGB haben alle Plattformen über die Waren verkauft werden. Die Betreiber haben nämlich kein gesteigertes Interesse daran von Schutzrechtsinhabern auf Schadensersatz verklagt zu werden.

Das Risiko tragen dann Verkäufer die diese AGB ignorieren.

eBay führt zu dem ein VeRI Programm. Schutzrechtsinhaber oder deren Rechtsvertreter können über eigene Account Auktionen/Angebote mit gefälschten Artikeln melden. Die werden dann von eBay entfernt und die Rechtsvertreter erhalten dann die Anmeldedaten des Betreffenden.

Was den Handel mit Fälschungen anbetrifft. Es gibt auch Gesetze in Deutschland

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung von Markenrechtsvertretern - Modebranche