Ebay- Person meldet sich nicht?

3 Antworten

Ich wette, es geht nicht um eBay, sondern um Kleinanzeigen, richtig?

Das sind zwei völlig verschiedene Plattformen, die nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben.

Klicken: Die Unterschiede zwischen eBay und Kleinanzeigen

Dann legst Du jetzt die Tasche in die Ecke und wartest, bis sich der Käufer meldet.

Und dazu hat er lt BGB 3 Jahre Zeit, wenn Du ihm keine frührere Frist setzt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html

Hab jtz die Anzeige erneut hochgestellt und auf reservieren gedrückt.

Das machst Du bitte sofort rückgängig, die Tasche gehört nicht Dir, sondern Deinem Käufer.


Boenia17 
Fragesteller
 10.10.2023, 09:06

Nein, das hast du falsch verstanden. Die andere Anzeige wurde gelöscht und daher kann er mir denke ich nicht mehr schreiben. Was soll mir denn eine Anzeige bringen, wenn dort eh steht, dass die reserviert ist, was ich auch zugunsten der Person gemacht habe. Da ich einem anderen Käufer, dem ich was verschickt hatte, auch was nachträglich schicken wollte und der Person geschrieben habe und immer noch keine Antwort habe, bin ich davon ausgegangen, dass wenn eine Anzeige gelöscht wurde, die Person dem Verkäufer nicht mehr schreiben kann

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M111evo  10.10.2023, 09:06
@Boenia17

Nochmal:

eBay oder Kleinanzeigen?

Und nein, das ist nicht das Gleiche.

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Boenia17 
Fragesteller
 10.10.2023, 09:09
@M111evo

Ich denke, dass du mich nicht verstanden hast. Ich habe die Anzeige erneut hochgestellt und auf reserviert gedrückt. Ist ja auch egal. Ich warte dann auf eine Nachricht

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M111evo  10.10.2023, 09:10
@Boenia17
Kleinanzeigen, wieso?

Himmel, weil das zwei völlig unterschiedliche Verkaufsplattformen sind, das habe ich doch erklärt.

Mach das, was ich geschrieben habe, das ist nämlich die geltene Rechtslage.

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Boenia17 
Fragesteller
 10.10.2023, 09:11
@M111evo

Oh mein Gott. Ich weiß, dass es zwei verschiedene Plattformen sind. Ich habe doch ausführlich geschrieben, dass ich es beiseite gelegt habe.

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M111evo  10.10.2023, 09:13
@Boenia17
Oh mein Gott. Ich weiß, dass es zwei verschiedene Plattformen sind.

Klar, deswegen schreibst Du ja auch permanent eBay.

Aber wie auch immer, Du hast jetzt alle Informationen, mach was draus.

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mchawk777  10.10.2023, 09:26
@Boenia17
Kleinanzeigen, wieso?

In dem Fall ist Deine ganze Frage Blödsinn.
"eBay" und "Kleinanzeigen.de" haben nix miteinander zu tun.

Streng genommen bezichtigst Du mit Deinen Tags sogar eBay des Betrugs. 🤷‍♂️

Die Person wollte es vorher schon bezahlen und hat es auch gemacht über Paypal.

Kurz: Du hast das Geld.

Ist es so ne neue Betrugsmasche um zu sagen, ich hätte die Tasche nicht gegeben?

Ziemlich bescheuerter Betrug, wenn man den Verkäufer bezahlt aber die Ware nicht abholt. 🤷‍♂️

Die Frage ist eher: Wie lange muss man die Ware aufbewahren - BINGs Antwort dazu:

In Deutschland gibt es keine spezifische gesetzliche Regelung, die festlegt, wie lange ein Verkäufer bezahlte Ware für einen Käufer aufbewahren muss, wenn dieser sie nicht abholt. Es wird jedoch empfohlen, dem Käufer eine angemessene Frist zur Abholung zu setzen, beispielsweise 10-14 Tage1. Diese Mitteilung sollte nachweislich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein1. Wenn der Käufer die Ware innerhalb dieser Frist nicht abholt, können Sie als Verkäufer über die Ware verfügen1. Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und es immer ratsam ist, einen Rechtsberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllen.

Kurz: Wichtig ist, dass Du ihn NACHWEISLICH in Verzug setzt.

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Boenia17 
Fragesteller
 10.10.2023, 09:07

Mir geht es auch nicht mal ums Held. Meinetwegen kann ich es auch zurückschicken, weiß aber nicht ob das Rechtens ist, ist ja auch egal. Mir geht es nur ums Prinzip, das ich für blöd verkauft werde. Aber ist ja auch egal, es liegt in einer Ecke. Dennoch danke dir

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M111evo  10.10.2023, 09:12
@Boenia17
Meinetwegen kann ich es auch zurückschicken, weiß aber nicht ob das Rechtens ist,

Nein das habe ich doch erklärt.

Ich denke, dass du mich nicht verstanden hast.

Ich habe es auf Anhieb verstanden, und ich hoffe doch, dass Du es endlich verstehst.

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Boenia17 
Fragesteller
 10.10.2023, 09:13
@M111evo

Ja, dass es nicht rechtens ist, habe ich auch im Internet gelesen. Daher werde ich es ja wie beschrieben beiseite legen und abwarten. Danke dir und noch einen schönen Tag

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Du musst gar nichts machen. Du hast das Geld und Du hast die versendeten Nachrichten, die nie beantwortet wurden - kannst es also im Fall der Fälle beweisen. Alles Weitere liegt nicht in Deinem Verantwortungsbereich.

Melde das an ebay...

Nur die können helfen und dann auch bestätigen, dass du alles richtig gemacht hast..


mchawk777  10.10.2023, 09:28
Melde das an ebay...

Das wird hier nichts bringen.
Das ist ist einer der mannigfaltigen Fälle, bei denen jemand "eBay" und "kleinanzeigen.de" nicht auseinanderhalten kann. 😉

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