Dürfen Polizisten mich schubsen?

11 Antworten

„Tätliche Angriffe“ sind bereits strafbar – so etwa als versuchte oder tatsächliche Körperverletzung oder Nötigung, wozu auch Schubsen oder Anrempeln gehören. Zu einer Verletzung oder Schmerzen muss es dabei nicht kommen. Ausnahmen gibt es natürlich zum Beispiel wenn du dadurch vor einer Gefahr geschützt wirst etc.

Woher ich das weiß:Recherche

In der Regel wahrscheinlich schon, zumal ein Schubsen jetzt keine außerordentliche Körperverletzung darstellt, wenn auch natürlich eine Situation in der die Polizei einen einfach so schubst nicht gesetzeskonform ist bzw. man trinkt gerade einen Kaffee und die Polizei kommt und schubst einen grundlos.

In allen anderen Situationen wird man wohl keinen Einwand erbringen können, etwa es ist ein Unfall geschehen, man selbst ist zu neugierig und will an der Polizei einfach so vorbei um sich seinen Nachbarn mit der Platzwunde genauer anzuschauen.

Solche Fragen mag ich ja... was war denn vorher? Warum haben die dich oder jemand anderen geschubst? Das werden die nicht einfach so machen...

Ja dürfen die, kommt drauf an in welcher Situation.

Beispiel : Ein Weg oder Berich ist gesperrt, du willst da lang gehen, der Polizist sagt das du das nicht darfst, du versuchst es nochmal, der Polizist sagt es nochmal... irgendwann wird er dich mit sanfter Gewalt in die richtige Richtung schieben. Du hast ja (noch) nichts verbrochen und er will dich nicht festhalten sondern nur das du da nicht lang gehst.

Oder man schiebt dich weg weil du dich ungefragt irgendwo einmischt und du auf Worte nicht reagierst.

Ohne Grund nicht, mit Grund dürften die es schon wenn es ein berechtigter Grund ist.

Da fehlt der Kontext.

Wenn du sonst überfahren würdest, ja. Wenn sie deine Reaktion testen wollen, ja. Wenn sie damit einen Angriff abwehren, ja.

Wenn du dann überfahren wirst, nein. Wenn du nicht angreifst, nein. Wenn sie einfach nur sauer sind, nein.

Gruß S.


furbo  09.01.2020, 20:56
Wenn du sonst überfahren würdest, ja.

Gutes Beispiel. Habe ich tatsächlich mal gemacht, um jemanden aus der Fahrtrichtung von einem Lkw rauszukriegen. Ohne mich wäre er plattgefahren worden. Seine Reaktion: das dürfen Sie nicht, das ist Körperverletzung.

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