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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Video, das ich sowieso kenne, hilft die Polizei einem Blinden-/ stark sehbehinderten Menschen beim Überqueren der Straße, weil die Ampelanlage ausgefallen ist. Das ist vollkommen legitim und sollte in diesem Fall meiner Meinung nach auch jeder Bürger so machen. Spannend würde es hier sogar rechtlich werden, wenn sie ihm nicht dabei geholfen hätten und der Blinde anschließend angefahren worden wäre. Hier könnte dann sogar eine unterlassene Hilfeleistung gemäß §323c Strafgesetzbuch (StGB) durchaus in Betracht gezogen werden. Die Polizei hat nach den Polizeigesetzen (PolG) der Länder den rechtlichen Auftrag zur Gefahrenabwehr zu erfüllen und hier, droht dem Blinden beim Überqueren der Straße aufgrund der ausgefallenen Ampelanlage eine konkrete Gefahr.

Rechtlich, ist die Polizei gemäß §35 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) von deren Vorschriften befreit, wenn dies zur Erfüllung von hoheitlichen (= staatlichen) Aufgaben dringend geboten ist. Was wiederum solche "hoheitlichen Aufgaben" sind, das steht nicht in der StVO selber sondern ist im jeweiligen Landesrecht, hier im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes, geregelt. Die Gefahrenabwehr, ist allerdings in jedem Bundesland eine polizeiliche Aufgabe und von daher würde ich sogar sagen, das ihnen hier rechtmäßig Sonderrechte zustehen.

Mfg


maxundmogli 
Fragesteller
 26.02.2024, 19:54

Die Polizei ist sogar 1x angehalten, weil ein Mann die Faust gehoben hat ( aber noch nicht zugeschlagen hat ) und seine Frau angeschrien hat : ,, Es ist aus zwischen uns !! ''. Das habe ich selber gesehen.

Und die Polizei ist zufällig vorbei gefahren und hat direkt an der Wiese geparkt / gehalten.

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maxundmogli 
Fragesteller
 26.02.2024, 20:01
@Rollerfreake

Heißt nicht er wollte zuschlagen ?

Ich kann auch die Fäuste heben, wütend sein und rumschreien. Ohne körperlich zu werden. Er hat ja keine Schlagbewegung oder so gemacht.

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Rollerfreake  26.02.2024, 20:07
@maxundmogli

Natürlich kann man das auch ohne Zuzuschlagen aber die Polizei muss in einem solchen Fall dann davon ausgehen, dass als nächstes tatsächlich ein Schlag folgen würde. Zudem kann unter Umständen schon bloßes öffentliches Rumschreien eine Störung der öffentlichen Ordnung darstellen. Rechtlich ist es außerdem so, dass durch das Heben der Faust alleine ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegt, weil dieser dann unmittelbar bevorsteht. Das berechtigt alleine zur Notwehr nach §32 StGB. Mfg

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Die Polizei ist ohne Sonderrechte an die normale Stvo. gebunden wie alle. Bei verstoß kann der Wagen auch abgeschleppt werden und erklär das mal den Chef dann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Versuche, mich jeden Tag durch den Tag zu schlagen

maxundmogli 
Fragesteller
 26.02.2024, 13:07

einfach den Rad - und Gehweg blockieren?

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Eigentlich nicht. Aber beim Ordnungsamt wissen die das genau. Da kannst Du mal fragen. Für die Hilfeleistung, die sie im Film zeigten, können sie aber nicht noch angezeigt werden. Oder würdest Du das etwa anzeigen?

Würdest du zu denen dann sagen: "Hier park erst mal richtig, dann kannst du mir helfen!", wenn du dich mit deinem Rad auf die Schnauze gelegt hast?

Die haben kurz angehalten, um einen Blinden über die Strasse zu helfen, weil die Ampel mit Blindensignal ausgefallen ist. Was meinst du, wie dankbar der war, obwohl das Polizeiauto ihm selbst im Weg stand. Ist ja fast mit dem Blindenstock drangestoßen ...