Darf mein Lehrer das?

1 Antwort

Hey,

so leid es mir tut, aber potenziell ja. Ich kann nur für Niedersachsen sprechen, aber du bist hier verpflichtet, verpassten Unterricht eigenständig zum Beispiel über Mitschüler nachzuholen.

Auch der Ersatz einer schriftlichen Leistung mit einer mündlichen ist hier zulässig, solange diese Leistungen vergelcihbar sind.

Dementsprechend denke ich, dass so ein Verhalten legitim ist.

Grüße

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – selber Schüler (Gym, NDS)