Darf man sein Haustier erschießen?

25 Antworten

Nein, darfst du nicht!

Das Tierschutzgesetz schützt nicht nur das Wohlbefinden des Tieres sondern auch dessen Leben. Nach § 17 Nr. 1 TierSchG wird das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bewehrt. Ein vernünftiger Grund ist z. B. das Töten von Wirbeltieren zur Lebensmittelgewinnung oder im Rahmen waidgerechter Jagdausübung. Auch für ein unter Schmerzen leidendes Tier, das nicht mehr behandelt werden kann, ist ein vernünftiger Grund für die Tötung gegeben, um es von seinen Schmerzen zu erlösen. Das Merkblatt über den Inhalt tierschutzrelevanter Anzeigen enthält u. a. Hinweise zur Auslegung des vernünftigen Grundes i. S. des TierSchG.

Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig töten, müssen hierfür einen formellen Sachkundenachweis erbringen. Außerdem darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung getötet werden, in besonderen Ausnahmefällen nur unter Vermeidung von Schmerzen.

Quelle: http://www.ml.niedersachsen.de/live/live.php?navigationid=1482&articleid=5058&_psmand=7


Monasophie17  25.02.2011, 21:55

DH! Geh zum TA, der entscheidet, ob das Tier erlöst werden sollte. Und er schläfert das Tier mit 2 Spritzen ein, so daß der Hund gar nichts mitbekommt und wirklich friedlich einschläft bis zum Herzstillstand.

Ich könnte damit nicht leben, mit dem letzten Blick des Tieres auf einen gerichtet und womöglich ist der 1. Schuß nicht tötlich. Manche Fragen hier lassen einen echt erschaudern...sorry!

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TygerLylly  25.02.2011, 22:06
@Monasophie17

Seh ich auch so. Wenn der Schütze keine ruhige Hand hat wird es unangenehm. Ich musste schon einige Tiere einschläfern lassen oder habe es gesehen (Ratten und Pferde) und ich (oder meine Eltern) habe dem TA immer extra gesagt, dass erstmal überdosiertes Narkosemittel gespritzt werden soll. Die sind alle so weggeschlummert:(

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Monasophie17  25.02.2011, 22:16
@TygerLylly

Ich im Reitstall leider auch. Einmal habe ich es direkt mitbekommen, da wurde ein Pferd noterlöst, nachdem es von einem LKW angefahren wurde. Damals vor ca. 20 J. wurde das mit dem Bolzenschuß erledigt, das hat mich echt Jahre verfolgt. Das Pferd gehörte einer Freundin und es hat sich von ihr losgerissen und ist auf die Straße gerannt. Ansonsten mag ich gar nicht an Tag X mit unserem denken.

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TygerLylly  25.02.2011, 22:22
@Monasophie17

Das Pferd meiner Schwester hatte einen Hitzschlag infolge einer Nierenkolik und musste eingeschläfert werden-da war ich auch dabei. Allerdings war der Gute ca. 35 Jahre alt-und das als Großpferd! Und ich hatte jahrelang Ratten, bevor es mit möglich war einen Hund zu halten. Die werden leider oft krank und leiden dann...:( Nie schön sowas, aber als Tierhalter muss man sich dessen bewusst sein und auch fähig sein, solche Entscheidungen zu fällen!

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ich denke mal, nicht allein nur mit dem tierschutz

und um ehrlich zu sein,

finde ich es nicht normal ein haustier -quasi ein familienmitglied vom stellenwert her- erschiessen zu wollen

Da ein Tier ja nur eine Sache ist... geht das. Macht man ja bei Pferden genauso.

ob es beim hund ratsam wäre weiß ich nicht. sollst ihn ja nicht unnötig länger rumquälen. fakt ist das ein zielsicherer schuß vielleicht sogar humaner und schneller wäre als einschläfern. wie gesagt bei einem pferd kein problem, aber kleinere hunde, katzen,..da kannst du es vergessen. da ist einschläfern schon besser.


TygerLylly  25.02.2011, 21:37

Wer bitte macht das bei Pferden so?? Also bei uns am Stall wird kein Pferd erschossen...

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Userxxyx  25.02.2011, 21:41
@TygerLylly

Nja, die eltern von meiner ma haben nen Bauernhauf (ok...jetzt ist es eher ne obstfarm), ganz in den Bergen wo ewig nix in der nähe ist, da wurde es so gehandhabt. Vor allem da das Tier dann ohnehin länger hätte leiden müssen bis endlich mal ein Vet da wäre. Kenne auch hier ein paar wo es noch üblich ist. Persönlich finde ich nichts dagegen, wenn es fachgerecht geschieht. Es ist nicht schön, sicher, aber leiden wenn dem tier nicht mehr geholfen werden kann ist auch nicht schön. Eine Tötung mit T61 vom Vet wenns dringend ist auch nicht...auch wenn das Tier schlafen aussieht. bei T61 sind sie gelähmt aber bei vollem bewussstein und ersticken qualvoll. da wär selbst mir ein schuss lieber. nur wie gesagt bei katzen oder so geht das nicht, da wäre es unmöglich richtig anzusetzen.

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Rolf42  25.02.2011, 21:42

Falsch.

Tiere sind (jedenfalls nach deutschem Recht) ausdrücklich keine Sachen. Steht in § 90a BGB.

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Userxxyx  25.02.2011, 21:45
@Rolf42

Eigentlich schon. drum zählen sie ja zb auch nur als Sachbeschädigung wenn man zb das Tier eines andren Verletzt.

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Puppetmaster 
Fragesteller
 25.02.2011, 21:48
@Userxxyx

Wo kein Kläger, da kein Richter. Also ich finds eindeutig "humaner" den Hund mit einen sauberen Genickschuss zu töten, als ihn mit irgendwelchen Mittelchen vom Tierarzt einschläfern zu lassen, ich denke, das es schneller geht, und für den Hund nicht qualvoll sein wird.

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Monasophie17  25.02.2011, 21:58
@Puppetmaster

Der TA gibt erst eine Spritze zum einschlafen. Wenn der Hund friedlich schläft bekommt er die Spritze, die den Herzstillstand hervorruft. Und das soll qualvoller sein? Viele Halter können sich zudem noch in Ruhe vom Tier verabschieden, wenn es eingeschlafen ist, bevor es die 2. Spritze erhält. Das sind nicht irgendwelche Mittelchen. Du machst es Dir leicht "wo kein Kläger, kein Richter"....

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TygerLylly  25.02.2011, 22:02
@Puppetmaster

Damit das Tier nicht qualvoll erstickt (oder wie bei anderen Mitteln die Organe nach und nach versagen, außer dem Gehirn) wird zunächst auch eine überdosierte Vollnarkose verabreicht. Wer schon operiert wurde weiß, dass das absolut nicht schlimm ist und ich ziehe es einem Schuss immer vor! Wie auch immer: Ein Tier zu erschießen ist i.d.R. nicht erlaubt, s. Link aus meiner Antwort!

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in Deutschland: keine Ahnung

für Österreich gilt folgendes, aber der Reihe nach...

Ganz prinzipiell ist das Töten von Haustieren nur in begründeten Fällen erlaubt. Das Tierschutzgesetz §6 setzt dafür einen "vernünftigen" Grund voraus. Das Leid eines Tieres ist ein vernünftiger Grund, dass man das Tier einfach nicht mehr haben möchte ist aber keiner. Entsprechend Abs. 4 des selben Gesetzes darf die Tötung nur durch einen Tierarzt erfolgen - aber auch dieser muss dafür einen "vernünftigen" Grund haben!! (Anmerkung: der Jäger darf ein Haustier nicht töten (es sei denn dieses jagt oder verletzt gerade ein Wildtier (was er nachweisen muss))) 

So nun wird's für den Normalbürger relevant: Abs. 4 Z 4 legt fest, dass in Fällen "in denen die rasche Tötung unbedingt erforderlich ist, um dem Tier nicht behebbare Qualen zu ersparen" auch Nicht-Tierärzte die Tötung vornehmen dürfen, also auch Lieschen Müller (und auch Jäger). Die Crux bei der Sache ist allerdings, sollte es aus irgendeinem Grund zu Anzeige kommen, muss man als Beschuldigter nachweisen dass dieser Fall eingetreten ist. 

Man muss also im Zweifel nachweisen, dass das Tier für den Laien erkennbar offensichtlich tot krank/verletzt war, ein Transport zum Tierarzt nicht (mehr) möglich war und man auf diesen auch nicht hätte warten können.

Töten kann man natürlich auf mehrere Arten, es muss eine humane Art gewählt werden; zum Erschießen sei noch auf das österreichische Waffenrecht hingewiesen, denn der Waffengebrauch wenn man ein Tier erschießt muss natürlich legal sein, sonst macht man sich doppelt strafbar.

Flinten und Büchsen, also Waffen der Kategorie C und D, darf in Österreich JEDER unbescholtene Bürger (ab 18) kaufen und besitzen. Benutzen (oder führen) darf man sie aber NUR in den eigenen 4 Wänden (Selbstverteidigung (ein weites Feld...) ODER auf dem eigenen Grundstück wenn es entsprechend "eingefriedet" ist ODER auf dem Privatgrundstück eines anderen wenn dieser es explizit erlaubt und dieses entsprechend eingefriedet ist (Schießstand etc., aber nicht nur). KEINESFALLS darf man eine Waffe im öffentlichem Raum, ungefragt auf anderen Grundstücken usw. führen oder gar abfeuern, auch wenn man sie noch so legal besitzt. (für Besitzer von Waffenpass und Jagtkarte gelten natürlich andere Regeln (nicht aber für Inhaber einer Waffenbesitzkarte))

Darf man denn nun seinen eigenen Hund erschießen? Wenn der Hund auf dem eigenen Grundstück OFFENSICHTLICH LEBENSgefährlich verletzt wird UND OFFENSICHTLICH SCHWER leidet, UND der Tierarzt nicht erreicht werden kann ODER dieser nicht kommen kann UND man auch nicht zu ihm kommen kann, UND man eine legale Waffe im Haus hat, ja, dann darf man seinen Hund theoretisch erschießen. (bleibt allerdings noch zu hoffen, dass einen die Nachbarn nicht wegen Lärmbelästigung am Kieker haben weil gerade Mittagsruhe war ;-)

glg,jhp

geh dann doch lieber zum tierarzt und lass ihn einschläfern.