Darf man mit B 2-Achser Anhänger fahren?

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Interessant.

Sicher ist, dass mit dem alten 3er bis 7,5to mit 11,2 to 1-achsige Anhänger oder 1-achsige Sattelauflieger erlaubt waren. Es ging also als Hängerzug bis zu 18 to zulässiges Gesamtgewicht mit dem alten 3er.

Aber eben nur 1-achsige Anhänger (bei 2-achsigem Zugfahrzeug). Dazu zählen nach deutschem Recht auch Tandemachser mit bis zu 99cm Achsabstand (auch Tripple-Achsen mit Gesamt-Achsabstand)

Bei B ist nur festgelegt, dass der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 750 kg haben darf. Oder das zulässige Geamtgewicht von Zugfahrzeug plus größerer Anhänger unter 3500kg bleiben muss. Ich kenne keine Drehschemelanhänger mit so geringem Gesamtgewicht. Und die kleinen Tandemachser liegen alle unter den alten 99cm und gelten somit als 1-achser.

Ob Einachser oder Tandem, spielt keine Rolle. Entscheidend ist allein die zulässige Gesamtmasse. Wie schon richtig beschrieben, dürfen bei der Klasse B die zG des Autos und die zG des Anhängers zusammen 3500 kg nicht überschreiten.

Ja, theoretisch wohl.

Aber es wird keinen Drehschemelanhänger (eine Achse vorne und eine hinten) geben, wo Du im zulässigen Gesamtzuggewicht unter 3500kg bleibst.

I.d.R. sind diese Anhänger aufgrund Ihres hohen Leergewichtes schon 3,5t Anhänger, sonst lohnt sich die Bauart nicht.

Aber angenommen, es gäbe so einen Anhänger, z.B. mit einem leichten Aufbau, einer Werbetafel oder änlichem und der hätte ein zul Gesamtgewicht von 1500kg und Dein Auto eines von 2000kg. Dan wäre das in der Summe 3500kg und damit düftest Du das mit Klasse B fahren.