Darf man in zwei Hilfsorganisationen gleichzeitig sein?
Hallo zusammen!
Ich werde im September eine Ausbildung beim DRK starten, bin aber seit knapp zwei Jahren ehrenamtlich bei der JUH tätig.
Nun zu meiner Frage:
Darf ich während meiner Ausbildung weiterhin als Ehrenamtliche bei der JUH eingetragen, bzw. aktiv sein?
In meinem Ausbildungsvertrag steht, dass ich entgeltliche Nebentätigkeiten beim DRK melden muss und sie mir diese verwehren können, wenn es z.B. als Konkurrenzsituation angesehen wird.
Ist eine ehrenamtliche Tätigkeit eine entgeltliche Tätigkeit, wenn man dafür eine Aufwandsentschädigung bekommt?
Ich danke euch schon mal im Vorraus!
1 Antwort
Nein. Ist immer noch ein freiwilliger Dienst. Freiwillige Dienste kannst du immer und überall machen (solange es die Hauptarbeit nicht beeinflusst)
Arbeitsgesetze greifen da dann auch nicht. Theoretisch kannst du freiwillig eine ganze Woche durcharbeiten und kein Arbeitsinspektor würde was sagen.
Jein. Sagen wir so.... Melden muss man es nur, wenn es im Vertrag steht.
Der Arbeitgeber kann es nur verbieten, wenn es entgegen dem betrieblichen Interessen steht.
Damit ist aber hauptsächlich nur gemeint, dass der Arbeitnehmer durch seinen freiwilligen Schichtdienst z.B. übermüdet ist.
Am besten du fragst mal bei deiner Dienststelle nach. Normalerweise sollte das kein Problem sein, es ist ja keine Branche, bei der du Geheimnisse ausplaudern könntest (wie z.B. in der Automobilbranche)
Also geht meinen Ausbildungsträger meine ehrenamtliche Tätigkeit nichts an, auch wenn die Hilfsorganisationen in Konkurrenz zueinander stehen?