Darf man einen Hirschfänger wirklich tragen?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Nein eher nicht 100%
Ja tatsächlich 0%

8 Antworten

Nein eher nicht

Hirschfänger haben eine Klinge deutlich über 12 cm Länge. Damit ist das führen gem. § 42a WaffG untersagt. Umgehen kannst Du damit eh nicht, also ist das auch nichts für die Selbstverteidigung. Oder bist Du im Messerkampf ausgebildet, und kennst dich zusätzlich in der menschlichen Anatomie so gut aus, das Du ein Messer wirkungsvoll einsetzen kannst? Und nicht nur wirkungsvoll, sondern auch in dem erforderlichen Maß, um einen Angriff abzuwehren.
Dazu gehört nicht das ziellose Herumstechen auf den Angreifer. Den hast Du womöglich dann schon tödlich verletzt, und er greift dich immer noch an. Stichwunden bluten nach innen, der Blutverlust dauert länger. Was Du aus Actionfilmen kennst, das einer nach einem Stich mit dem Messer direkt kampfunfähig umfällt, ist Utopie. Das Gleiche gilt für den Einsatz von Schusswaffen. Des Weiteren mußt Du einem Richter dann auch glaubhaft erklären, warum Du jemanden von Leben zum Tode befördert hast, der eigentlich nur deine Brieftasche und dein Handy haben wollte, sehr viel Glück dafür.

Nein. Nicht Hirschfänger (über 12cm Klinge) sondern andere Jagdmesser wie Nicker dürfen bis 12cm Klinge geführt werden.

Allgemein:

Besitz:

Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.

Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.

Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...

Führen:

Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)

Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)

Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

Durch Hausrecht oder in sog Waffenverbotszonen sind strengere Regeln möglich.

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Und da es dir (auch?) um Selbstverteidigung geht vorsichtshalber eine Warnung: Messer sind Werkzeuge!

Sie eignen sich zwar für einen heimtückischen Angriff auf jemand der nicht vorbereitet ist aber ein Messer ist zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.

Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet.

Dann macht dich hinterher ein Richter fertig

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.muenchen-nach-604-tagen-gefaengnis-notwehr-messerstecher-kommt-frei.fe3a5b15-1b55-4ca1-a458-c151986d6bba.html

Sei schlau und nimm ein Pfefferspray.

Pfefferspray (Strahl/Nebel/Gel/Schaum/Piexon) hat in D keine Zulassung als Abwehrspray gegen Menschen erhalten.

Desshalb darf es ausschließlich als Tierabwehrspray verkauft werden. (Muss draufstehen).

Dosen ohne diese Kennzeichnung (z.B. aus dem Ausland oder von Behörden) sind in D verbotene Waffen!

Pfefferspray als Tierabwehrspray fällt nicht unter das WaffG und unterliegt somit auch nicht den Beschränkungen von RSG (ReizstoffSprühGeräte) mit CS/CN- Wirkstoff die erst ab 14 sind.

Es gibt KEINE Altersgrenze für Pfefferspray!

In einer Notwehrsituation darf Pfefferspray auch gegen Menschen eingesetzt werden.

Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist immer mindestens eine gef. Körperverletzung, straffrei ausschließlich bei berechtigter Notwehr (§32StGB)o.ä.

http://www.taschenmesser.de/fuehrungsverbot/

§ 42a I Nr.3 WaffG verbietet das Führen von Messern mit einer einhändig feststellbaren Klinge, auch als Einhandmesser bezeichnet. Feststehende Messer sind verboten, wenn die Länge ihrer Klinge 12 Zentimeter überschreitet. § 42a II WaffG regelt die Ausnahmen zu diesem Verbot. Eine solche Ausnahme liegt vor bei:

Ein echter

https://de.wikipedia.org/wiki/Hirschf%C3%A4nger

hat eine deutlich längere Klinge als 12cm. Auch das Messer im Bild kommt mir länger vor, das kann aber täuschen.

Selbstverteidigung, besonders mit Waffen, wird übrigens gnadenlos überbewertet. Die beste Selbstverteidigung sind schnelle Beine.

https://www.kampfkunst-board.info/forum/showthread.php?193773-Beste-Selbstverteidigung

100m Sprint
...
Parkour dazu
...
Die beste SV:
Handy weglegen und seine Umgebung aufmerksam beobachten.
Die zweitbeste SV:
Gut verbal und nonverbal kommunizieren.
...

Sich mit Waffen selbst verteidigen zu wollen provoziert und eskaliert lediglich. Du mußt immer davon ausgehen dass dein Gegenüber deutlich skrupelloser als du selbst bist. Da ist das Messer schnell in der Hand des Gegners und dann in deinem Körper.

Von Experte Waldmensch70 bestätigt
Nein eher nicht

Zuerst mal - dein Bild ist nicht von einem Hirschfänger..

https://odenwolf.shop/collections/feststehende-messer/products/w-sow-catcher

Und nein, das führen gilt für Jäger während der Ausübung ihrer Arbeit!

Die dürfen auch Faustmesser haben...

Was daran "dran" ist, ist die Tatsache dass normale Hirschfänger und Machete keine Waffen, sondern Werkzeuge sind..(da geht's ums Alter, nicht ums führen!)

Nachzulesen in der WaffVwV!

Und das Teil vom Jörg Sprave würde ich mit Vorsicht genießen, dazu gibt's keinen Freistellungsbescheid, das ist immer noch beidseitig geschliffen! Auf diesen Umstand geht er in seinen Videos nicht ein...

Der benutzt als Quelle einzig und allein den einen Satz aus der WaffVwV und behauptet halt das sei ein Hirschfänger!

Wenn das BKA feststellt dass die Merkmale einer Waffe gegeben sind (zweischneidig wie Dolch) und deshalb die Waffeneigenschaft (Messer mit beidseitig geschliffener Klinge sind grundsätzlich Waffen i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 2a WaffG) bejahen, egal wie das Teil genannt wird, dann wars das!

Erinnert mich ein wenig an die Trottel die meinen wenn auf einem einhändig feststellbaren Messer nur "Rescue" draufgeschmiert ist dann wäre es führbar!

Feststehende Messer mit einer Klingenlänge deutlich unter 12cm die zweischneidiges sind, sind ja auch Waffen..

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jahrzehnten mit Waffen zu tun, NRA Member, Sportschütze
jort93  08.05.2024, 17:01

Wenn das BKA feststellt dass das eine Waffe ist "war es das" nicht.

Im Endeffekt entscheidet immer ein Richter wie das auszulegen ist und die Entscheidung des Richters muss sich nicht mit der Einschätzung des BKA decken.

Meistens halten sich die Richter an die Einschätzungen des BKA, weil die sich in dem Gebiet Erfahrung haben, aber müssen sie nicht.

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Leestiger  08.05.2024, 17:06
@jort93

Kein "Richter", sondern die zuständige Stelle nach §2 Abs.5 entscheidet ob es eine Waffe ist!

Und der Richter wird die Feststellung da nicht übernehmen, nachdem er diese Stelle beauftragt?

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Nein eher nicht
  1. Das hat mit "eher nicht" nichts zu tun. Entweder "Ja" oder "Nein". Und die Antwort hier lautet ganz klar Nein.
  2. Eine Abstimmung macht keinen Sinn, wenn es um Rechtsfragen und nicht um "Meinungen" oder "Ansichten" geht. Das Gesetz ändert sich nicht dadurch, wie viele Leute hier ggf. die falsche Antwort ankreuzen.

  

Aber inhaltlich zu Deiner Frage:

Habe gehört, dass die legal führbar sind.

Da hast Du falsch gehört.

  

Wäre doch super für die Selbstverteidigung.

Und genau weil sie nur auf diesen Zweck hin (als Stoßwaffe) entworfen sind darfst Du es gerade nicht.

Denn es handelt sich dabei faktisch um einen großen Dolch. Spitz zulaufende Klinge die beidseitig geschärft ist. Alles reine Waffeneigenschaften und er ist als Stoßwaffe gedacht und für diesen Zweck bestimmt. Damit erfüllt das Messer die Voraussetzungen von §1 Absatz 2 Punkt 2a Waffengesetz:

Waffen sind (…) tragbare Gegenstände, (…) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

→ Da ist es auch egal, wie man ihn nennt. Es ist eine Stoßwaffe und somit alleine schon deshalb nicht führbar, egal wie alt Du bist und egal wie lang die Klinge ist.

Einzige Ausnahme die das dürfen sind in diesem speziellen Fall Jäger, die einen Hirschfänger während der Jagdausübung als Blankwaffe führen dürfen, weil sie ihn dort zum Abfangen eines Hirsches oder eines Wildschweines benötigen.

  

PS:
Das abgebildete Messer stellt einen Saufänger dar. Sagt schon der Titel. Hirschfänger sind in der Regel nochmal ein gutes Stück länger. Kommt aber rechtlich auf das selbe hinaus. 😉

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.