Darf man an Nachnahme-Paket noch vor der Zahlung öffnen?
Hallo. Habe mir gerade so ein paar Gedanken gemacht, über dem Nachnahme-Versand. Angenommen man bestellt sich ein Replikat einer teureren Uhr für was weiß ich, 400-500€ (keine Ahnung was sowas kostet...) per Nachnahme. Jetzt möchte ich aber wissen, ob tatsächlich diese Uhr in dem Paket ist und nicht irgendein Schrott. Darf ich das Paket dann noch öffnen, bevor ich es bezahlt habe? Und sollte wirklich nicht das gewünschte Produkt vorhanden sein, darf ich die Annahme der Sendung trotzdem noch verweigern?
Vielen Dank im Voraus!
7 Antworten
Zumindest in Ö darf man das nicht.
Nein, darfst du nicht. Nur der Absender darf genannt werden.
Laut AGB der Deutschen Post / DHL darf erst nach Zahlung des Nachnahmebetrages das Paket ausgehändigt werden.
....und nach der Zahlung darf der Zusteller das Geld auch nicht mehr zurückerstatten.
Der Zusteller wird Dir das Paket erst aushändigen, wenn Du bezahlt hast.
Das Paket wird dir ERST nach Zahlung übergeben.
Nein das darf man nicht
Gibt es da gesetzliche Regelungen zu, oder ist das irgendwo festgehalten?