Darf man als privater so viel gebrauchtes verkaufen wie man will?

3 Antworten

„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.

Alle Verkaufsplattformen, wie z.B. eBay, müssen ab 30 verkauften Artikeln oder Einnahmen ab 2000 Euro pro Jahr Deine Daten ans Finanzamt übermitteln.

Das heißt aber nicht, dass Du auf diese Einnahmen Steuern zahlen musst.

Du brauchst nur nachzuweisen, dass Du Privatgegenstände aus Deinem eigenen Besitz verkauft hast und keine Gewinnerzielungsabsicht betreibst, dann war's das.

Die ganzen Scheinprivaten fliegen dadurch natürlich auf, und das ist ja auch der Sinn der Sache.

Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz

Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)

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Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen

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Ja. Der Verkauf von privatem Kram ist und bleibt steuerfrei, egal wieviel das wäre.

Gewerblich ist es nur dann, wenn man Sachen mit Gewinn verkauft und sie ausschließlich anschafft, um sie teuer zu verkaufen. Wenn amn altes Zeug aus dme Keller für ein paar Euro pro Stück verkauft, ist das kein gewerblicher Handel.

Es wird erst dann gewerblich, wenn du mit Gewinnerzielungsabsicht handelst.

Deinen eigenen gebrauchten Besitz kannst du gern so viel verkaufen, wie du willst. Denn niemand zahlt für gebrauchte Sachen den Neupreis oder mehr. Somit hast du ja keinen Gewinn gemacht.

Anders wäre es, wenn du jetzt Dinge für mehr Geld verkaufst, als dass du sie eingekauft hast. Das wäre dann gewerbsmäßiger Handel.