Darf ich mit der Erlaubnis des Fahrprüfers Vorfahrt "missachten"?

4 Antworten

In der Fahrprüfung solltest du das nur machen wenn der Vorfahrtberechtigte dir eindeutig signalisiert hat dass er auf seine Vorfahrt verzichtet (z.B. durch Handzeichen). In der Praxis währe ich gerade bei zwei Autos von rechts vorsichtig an einer RvL-Kreuzung. Das könnte auch auf einen fingierten Unfall zwecks versicherungsbetrug hinauslaufen (der hintere ist dann ein "zufälliger" Zeuge).

Vielleicht haben die Leute mit der Vorfahrt deinem Vater ein Zeichen gegeben, was du nicht gesehen hast, und ist deswegen gefahren? Nein in der Prüfung oder bei Fahrstunden bleibst du dennoch stehen. Den es gibt auch die Möglichkeit das dir jemand Schaden möchte und dich durchwinkt und dann trotzdem fährt und danach sagt das du einfach gefahren bist. Ja es gibt solche Leute

Es gibt immer Verkehrsteilnehmer, die halten an und lassen alles durch, was kommt egal ob von rechts oder links. Die sind oft ueberfordert mit der Situation. in diesem Fall muss man sich absprechen oder einfach die Situation wie dein Vater einschaetzen.

Du mußt stehen bleiben, bis die Autos weiterfahren oder der vordere dir durch Handzeichen anzeigt das du fahren darfst, aber da immer sehr vorsichtig fahren.

In einer Fahrprüfung wärst du durchgefallen, da der Prüfer niemals die Erlaubnis geben würde.