Darf ich meiner Schule als Volljähriger verbieten, meinen Eltern Auskunft über meine Leistungen zu geben?

2 Antworten

Um ganz sicher zu sein ist das Bundesland wahrscheinlich wichtig.

Bei uns hieß es direkt zu Beginn, dass wir ab dem 18. Geburtstag der Schule untersagen dürfen, den Eltern Auskunft über die Noten zu erteilen. Allerdings gilt das erst ab der Volljährigkeit - bedeutet, der Brief wird wohl trotzdem noch an deine Eltern gehen, denn die Briefe werden ja nicht erst in der Woche vor der Zeugnisausgabe versendet werden.

Und dann solltest du dich auch selbst abmelden können, ansonsten wäre das System ja obsolet.

Tatsächlich kannst du fast komplett deinen Eltern die Auskünfte verweigern, aber nur fast. Die genauen Bedingungen hängen vom Schulgesetz deines Bundeslandes ab, das kann dir aber deine Schule am besten sagen.