Darf ich ein dreirädiges casalini mit 15 in Bayern fahren?

2 Antworten

Du darfst mit der Prüfbescheinigung unter anderem Fahrzeuge der Kategorie L2e-U und L2e-P fahren, mit der zusätzlichen Einschränkung, dass sie auf 25 km/h gedrosselt sein müssen, siehe §4 Abs 1 Nr 1b FeV.

Bei dem gezeigten Fahrzeug handelt es sich um ein dreirädriges Kleinkraftrad zur Personenbeförderung, Klasse L2e-P.

L2e-P ist eine Unterklasse von L2e, welche laut EU-Richtlinie 168/2013 unter anderem wie folgt definiert ist:

(8) Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg

Ein Casalini Sulky hat ein Leergewicht von 350 kg. Du darfst es weder mit der Mofaprüfbescheinigung, noch mit Klasse AM (ausgestellt nach dem 23.8.2017) fahren. Anderslautende Antworten basieren auf Vermutungen und enthalten kein Zitat der Rechtsgrundlage.

Zudem würde ein Umbau auf 25 km/h bereits am fehlenden Drosselsatz mit Gutachten scheitern.


paulxvis 
Fragesteller
 19.04.2020, 16:03

Bedeutet darf ich oder nicht

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migebuff  19.04.2020, 19:24
@paulxvis
Ein Casalini Sulky hat ein Leergewicht von 350 kg. Du darfst es weder mit der Mofaprüfbescheinigung, noch mit Klasse AM (ausgestellt nach dem 23.8.2017) fahren.
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paulxvis 
Fragesteller
 22.04.2020, 17:15
@migebuff

Im Internet steht vie und ich weiß ja noch wo du des kopiert hast

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migebuff  22.04.2020, 22:03
@paulxvis

Habe ich das nicht bereits ausdrücklichst oben erwähnt?

siehe §4 Abs 1 Nr 1b FeV.

Wenn du der Meinung bist, dass alle Fassungen der FeV im Internet falsch sind, dann kauf dir eine gedruckte Ausgabe beim Verlag deines Vertrauens. Dort steht dann folgendes, was du jetzt bitte Wort für Wort vollständig liest:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind

1b. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) oder nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,

Steht hier, dass alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge bis 25 km/h fahrerlaubnisfrei sind? Oder steht hier, dass dreirädrige Fahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U gemäß EU-Verordnung 168/2013 fahrerlaubnisfrei sind, wenn sie 25 km/h nicht überschreiten? Beantworte bitte die Frage.

Besorge dir weiterhin bitte eine gedruckte Ausgabe der oben genannten EU-Verordnung, denn der vom europäischen Parlament zur Verfügung gestellten Onlinefassung kann man ja im Gegensatz zu einem dahergelaufenen Möchtegernfahrlehrer nicht glauben. Dort steht dann folgendes:

L2e-P

Dreirädriges Kleinkraftrad für Per­sonenbeförderung

(10) Ein L2e-Fahrzeug außer jenen, die mit den spezifischen Einstufungskriterien für ein L2e-U-Fahrzeug übereinstimmen.

Steht hier, dass jedes beliebige Dreirad ein L2e-P-Fahrzeug ist? Oder steht hier, dass nur L2e-Fahrzeuge, (die keine Lastendreiräder nach L2e-U) sind, in Kategorie L2e-P fallen? Beantworte bitte die Frage.

Weiterhin wirst du bei der Definition der übergeordneten Klasse L2e folgendes lesen:

L2e

Dreirädriges Kleinkraftrad

(4) drei Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und

(5) ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Motor mit Innenverbrennung, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3, falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und

(6) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 45 km/h und

(7) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1) ≤ 4 000 W und

(8) Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und

(9) ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes

Steht hier, dass alle dreirädrigen Fahrzeuge unter Klasse L2e fallen? Oder steht hier, dass laut Punkt 7 nur dreirädrige Fahrzeuge bis 270 kg unter L2e fallen? Beantworte bitte die Frage.

Wenn du nun festgestellt hast, dass nur Dreiräder bis 270 kg unter L2e fallen und du weiterhin festgestellt hast, dass nur L2e-Fahrzeuge unter L2e-P oder L2e-U fallen, und du zudem noch festgestellt hast, dass du nur L2e-P oder L2e-U-Dreiräder fahren darfst, die zusätzlich auf 25 km/h gedrosselt sind, darfst du bitte noch folgende Frage beantworten:

Bist du der Ansicht, dass dieser sogenannte "Fahrlehrer" in seinem Beruf richtig aufgehoben ist?

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paulxvis 
Fragesteller
 22.04.2020, 12:33

Ich habe meine Fahrlehrer gefragt er meinte Gewicht spielt keine Rolle Hauptsache 25 km/h und 3 Räder.

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migebuff  22.04.2020, 12:48
@paulxvis

Ich habe die gesetzliche Grundlage oben wortwörtlich zitiert.

Wenn du dieser irrsinnigen Aussage des angeblichen "Fahrlehrers" glaubst, machst du dich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Glaubst du allen Ernstes, dass dein Fahrlehrer mehr zu sagen hat als der Gesetzgeber?

Wie heißt der Fahrlehrer und die Fahrschule?

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Ja darfst du, wenn es 25kmh fährt und 3 Räder hat kannst du es mit der Prüfbescheinigung fahren🤙

Ich würde es kaufen, ist ein cooles Teil.

Eine 25kmh Ape von Piaggio darfst du auch fahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

paulxvis 
Fragesteller
 19.04.2020, 12:33

Okay ja ape wäre die andere Möglichkeit aber ich möchte lieber einen 2 sitzen damit ich auch mal einen Freund mitnehmen kann

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paulxvis 
Fragesteller
 19.04.2020, 16:11

Muss ich noch ne extraprüfung machen

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Cetoxo  20.04.2020, 18:12
@paulxvis

Nein, du hast die Mofa prüfbescheinigung und du brauchst für nichts eine extra Prüfung.

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