Darf ein Schiedsrichter nach Vorteil Gelb Rot zeigen?

11 Antworten

bei Verwarnungen ist anders als bei glatten Feldverweisen auf Vorteil zu entscheiden, wenn eine Tormöglichkeit entstehen könnte. Und das eien Gelb-Rote-Karte je eine Verwarnung ist, die nun auf Grund der bereits vorhandenen Verwarnung einen Feldverweis zur Folge hat, ist das möglich.

Hier vermischt Du aber einige Regeln miteinander und packst die üblichen "Kneipenfussballregeln" mit dazu.

Nimm das bitte nicht persönlich, aber als Schiri hört man zum Teil noch abstrusere Regeln von vermeintlich Regelkundigen. (Ich werd mal ein Buch schreiben und damit viel Geld verdienen)

Der Schiedsrichter darf prinzipiell in jeder Situation die Vorteilsregel anwenden.

Bei dieser Vorteilsanwendung hat er die Schwere des Vergehens und die Folgesituation für die Spielunterbrechung gegeneinander abzuwägen.

Bei einem "Rotverstoß" sollte dabei die Folgesituation schon eine nahezu 100% Torchance sein, Vorteil bei "Gelbverstössen" kann man als Schiri da schon etwas grosszügiger handhaben.

Aber! dies ist eine KANN-, keine MUSS-Bestimmung.

Es gibt aber dennoch eine Regel die auf Deine Bescheibung anwendbar wäre.

Sie betrifft den sogenannten "Torraub".

Beispiel:

Wenn ein Spieler versucht  ein Tor durch Handspiel zu verhindern:

  • geht der Ball in´s Tor wird auf Vorteil und Tor entscheiden, der Spieler erhält eine Gelbe Karte (Pflichtverwarnung).
  • geht der Ball nicht in´s Tor wird auf Strafstoß entschieden und der Spieler erhält einen Feldverweis auf Dauer (Rote Karte)

Fußballregel Nr. 5:

"Zieht das Vergehen eine Verwarnung nach sich, wird der Spieler bei der nächsten Unterbrechung verwarnt. Falls jedoch nicht klar auf Vorteil entschieden werden kann, sollte das Spiel unterbrochen und der Spieler sofort verwarnt werden."

Eine zweite gelbe Karte ist zunächst auch nur eine Verwarnung. Während der kurzen Zeit, in der der Schiri die Entscheidung auf Vorteil treffen muss, kann man auch nicht von ihm verlangen, dass ihm bewusst ist, ob der Spieler schon eine erste gelbe Karte hatte. Also Spiel weiterlaufen lassen, gelbe Karte zeigen, feststellen, dass er schon eine hatte, rote Karte zeigen.

Die Aussage "dass er nach Vorteil keine Rote Karte geben darf" sehe ich auch nicht ganz so. Siehe Fußballregeln:

"Zieht das Vergehen einen Feldverweis nach sich, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel und verweist den Spieler des Feldes, sofern dadurch keine Torchance vereitelt wird."

ManuFink99  06.01.2014, 13:57

Man kann eine rote Karte für Notbremse nur geben, wenn das Foul auch eine Notbremse war!!! D.h., wenn ein Spieler frei durch geht, der Verteidiger ihn umgrätscht, doch dann zufälligerweise der Ball zu einem Mitspieler kommt, der dann das Tor macht, so entscheidet der SR auf Vorteil und zeigt dem Spieler NICHT die rote karte!

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Hier wird wieder einmal etwas vermischt, was nichts miteinander zu tun hat.

Generell hat die Vorteilsauslegung keinen Einfluss auf eine persönliche Strafe (Gelb oder Rot)

Es gibt hierbei jedoch eine einzige Ausnahme:

Dies betriff die -umgangssprachlich so genannte - Notbremse.

Ein Foulspiel mit dem durch eine "Notbremse" ein Tor verhindert wedfen soll ist generell mit einem Feldverweis auf Dauer (Rot) zu bestrafen (Pflichtstrafe).

Sollte es hierbei wegen einer Vorteilsauslegung dennoch zu einem Torerfolg kommen liegt keine "Notbremse" vor. Der Schiri wird dann auf Tor Entscheiden und das Foulspiel so wie jedes andere Foulspiel bewerten.

ja, das darf der Schiedsrichter machen. Hierzu zeigt er zuerst die gelbe Karte, dann erneut die gelbe Karte und schließlich die rote Karte. Wichtig ist nur, dass diese Entscheidung durch körperliche und verbale Sprache für alle sichtbar gemacht wurde.