Darf ein Hausarzt bzw. ein Allgemeinmediziner auch Notarzt Leistungen anbieten, z.B Rufbereitschaft?

11 Antworten

Natürlich kann er seinen Patienten seine private Rufnummer geben, diese in der Zeitung veröffentlichen oder was auch immer und dann außerhalb der Praxisöffnungszeiten zu Hausbesuchen kommen.

Aber: das hat rein gar nichts mit dem Notarztdienst im Rahmen der Rettungsdienstgesetze der Länder zu tun und er könnte seine Leistungen auch nicht als solche abrechnen.

Der Notarztdienst ist eine Leistung des öffentlichen Rettungsdienstes, welcher vom Träger der Rettungsdienstes (Kommunen, Landkreise) gestellt wird, um bei lebensbedrohlichen Notfällen Hilfe vor Ort zu leisten und Patienten während des Transportes in eine geeignete Klinik lückenlos zu überwachen und Vitalfunktionen zu sichern, also ein ziemlicher Gegensatz zum Hausarzt.

Der Hausarzt verfügt (im allgemeinen) weder über die Mittel noch die Ausbildung, erst Recht nicht über einen Fahrer und ein Einsatzfahrzeug. Notärzte (mit samt ihrem Standort, also Fahrzeug, Fahrer usw) sind durch Rettungsdienstbedarfspläne fest gelegt und werden durch die Träger des Rettungsdienstes gestellt und diese rechnen auch mit dem Kostenträger (also Privatrechnung, Krankenkasse oder BG) ab und Regeln die Ausbildung und den Dienstbetrieb des Rettungsdienstes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, benötigt man nicht. Der Begriff "Notarzt" wird im Volksmund gerne dafür verwendet, Ärzte im Rufbereitschaftsdienst, insbesondere auch die des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes/ Notdienstes zu bezeichnen. Aus rechtlicher Sicht bezeichnet der Begriff "Notarzt" jedoch ausschließlich Ärztinnen und Ärzte, welche in den Rettungsdienst eingebunden sind und zu lebensbedrohlichen medizinischen Notfällen mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) mit Sonder- und Wegerechten (§§35, 38 der Straßenverkehrsordnung- StVO) mit Blaulicht und Einsatzhorn ausrücken. Für den Einsatz als Notarzt im Rettungsdienst, ist tatsächlich eine zusätzliche Qualifikation erforderlich, die Rettungsdienstgesetze (RDG) der Länder schreiben hierfür vor, dass die Ärzte über die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügen müssen. Die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin", ist abschließend durch die Landesärztekammern geregelt, umfasst nach der "Muster- Weiterbildungsordnung für Notärzte" der Bundesärztekammer (BÄK) jedoch eine mindestens zweijährige ärztliche Tätigkeit in einem Krankenhaus, davon mindestens sechs Monate in der Anästhesie oder in der Intensivmedizin, 80 Stunden in allgemeiner und in spezieller Notfallversorgung (sogenannter "Notarztkurs") und mindestens 50 Notarzteinsätze unter der Aufsicht und der Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, also quasi als "Notarzt im Praktikum".

FAZIT: Rufbereitschaft darf jeder approbierte Arzt anbieten, ebenso muss meistens jeder Arzt am kassenärztlichen Bereitschafts-/ Notdienst teilnehmen, dieser ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116117 zu erreichen und "vertritt" den Hausarzt. Dafür ist keine zusätzliche Qualifikation erforderlich, da dieses Angebot auch nicht für medizinische Notfälle ausgelegt und gedacht ist, es geht um allgemeinärztliche Leistungen, der Arzt tut also beim Patienten zu Hause nicht's anderes, als er auch in seiner Praxis machen würde. Einzig und alleine der "richtige" Notarzt im Rettungsdienst, bedarf für seine Aufgabe einer zusätzlichen Qualifikation.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Die niedergelassenen Ärzte, organisiert in der kassenärztlichen Vereinigung, stellen einen hausärztlichen Notdienst zur Verfügung. Das ist demnach ein niedergelassener Mediziner, der in einem Versorgungsbereich außerhalb der Praxiszeiten die Versorgung der Bevölkerung bei dringlichen Problemen übernimmt. Zur Teilnahme an diesen Diensten sind die niedergelassenen Ärzte verpflichtet, entsprechend MÜSSEN sie sogar an solchen Diensten teilnehmen, die du erwähnst. Für die Einsätze im kassenärztlichen Notdienst ist keine notfallmedizinische Zusatzausbildung erforderlich. Im Prinzip wird einfach nur der Job als Arzt in der Nacht und am Wochenende weitergeführt. Ob das nun als Rufbereitschaft oder anders organisiert ist, hängt von der jeweiligen Region ab. Theoretisch darf ein Arzt auch außerhalb des organisierten Notdienstes Sprechzeiten anbieten, quasi eine private Notfallversorgung. Das steht ihm frei.

Neben dem kassenärzrlichen Notdienst gibt es für die Versorgung der Bevölkerung den Notarzt. Das ist ein Mediziner mit spezieller Zusatzausbildung , der mittels Einsatzfahrzeig mit Blaulicht oder gar Hunschrauber bei lebensbedrohlichen Notfällen zum Patienten eilt. Die Alarmierung erfolgt über den Notruf 112. Der Notarztdienst wird von den jeweiligen Landkreisen organisiert und ist hoheitliche Aufgabe. Sich freiwillig zusätzlich in die notärztliche Versorgung einzugliedern ist für niedergelassene Ärzte selbst bei vorhandener Ausrüstung nicht möglich. Man wird einfach nicht alarmiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Probsteier  11.07.2021, 15:44

Besser hätte man es nicht auf den Punkt bringen können

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Jeder Arzt muss ihm Wechsel mit den anderen Ärzten den hausärztlichen Bereitschaftsdienst am Wochenende und an Feiertagen machen.

Rufbereitschaft nicht unbedingt, aber Hausärzte haben durchaus schon mal Notdienst/Bereitschaftsdienst. Wenn du in einem Notfall deinen Hausarzt privat anrufst, dann wird der wahrscheinlich auch kommen und bei Bedarf den den Rettungsdienst rufen.


Webclon 
Fragesteller
 10.07.2021, 20:47

Er selbst darf nicht behandeln?

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Vennesla  10.07.2021, 20:47
@Webclon

Doch darf er. Es kommt darauf an was passiert ist.

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Vinarion1  10.07.2021, 20:48
@Webclon

Ein Hausarzt hat nicht zwingend das Equipment, um dich behandeln zu können bei dir daheim. Oder deine Lage ist vllt. So ernst, das du zwingend in eine Klinik musst.

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Webclon 
Fragesteller
 10.07.2021, 20:49
@Vinarion1

In dem Falle kann er ja dann einen Notarzt rufen. Vielleicht muss er ja nur eine Infusion austauschen

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Vinarion1  10.07.2021, 20:50
@Webclon

Genau das meint vennesla ;) ist die Lage für seine Mittel zu groß, ruft er den Rettungsdienst. Da kommt durchaus auch ein notarzt hinterher der dann übernimmt.

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Webclon 
Fragesteller
 10.07.2021, 20:52
@Vinarion1

Alles klar! Aber er haftet dann wenn er z.B zu leichtsinnig ist und die Lage als normal einschätzt aber in Wircklichkeit ist es sehr schlimm, kann er dafür schon rechtlich belangt werden oder? Also hängt schon mit einem Risiko zusammen?

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Vennesla  10.07.2021, 20:54
@Webclon

Ist der Hausarzt sich nicht sicher, dann wird der den Rettungsdienst, ggf. Notarzt, rufen. Gegen Behandlungsfehler sind Ärzte versichert.

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Vinarion1  10.07.2021, 20:55
@Webclon

Naja, also wenn du daheim Infusionshängig bist hast du in der Regel jemanden, der diese für dich wechselt, wenn du sie dir nicht selbst legst ;) aber der Hausarzt wäre bspw. Auch für sowas da, wenn bspw. Der Pflege Dienst oder ne andere hilfspersin nicht verfügbar ist. Auch kann dir der Bereitschafter bei solchen Problemen helfen wie Hexenschuss etc. Oder wenn du hohes Fieber hast.. Solche Sachen. Da ist seine Aufgabe dann im Prinzip, dir akut medis zu geben, das du über die Nacht kommst um zu deinem eigenen Arzt zu gehen.

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Vinarion1  10.07.2021, 20:58
@Webclon

Naja, was das angeht : er ist halt Arzt. Er hat in der Bereitschaft die selbe Verantwortung zu tragen wie in der Praxis. Wenn er ne falsche Diagnose stellt oder einen med. Notfall nicht erkennt, dann hat er pauschal erstmal n Problem. Dann stellt sich rechtlich die Frage, inwieweit er tatsächlich Fehler gemacht hat. Einige Erkrankungen bspw. Sind schwer zu erkennen oder leicht zu verwechseln.

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Vinarion1  10.07.2021, 21:08
@Webclon

Versichert sind sie durchaus. Aber die Versicherung verhindert nicht, das ein Arzt bspw. Seine approbation verliert, weil er Mist baut. Sie zahlt lediglich Schäden bzw. Behandlungen welche durch solche Fehler entstehen.

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Vinarion1  10.07.2021, 21:12
@Webclon

Wie meinst du das? Eine Hausrat oder haftpflicht schützt auch nicht davor, daß was kaputt geht, sondern zahlt lediglich den Schaden, den du verursacht hast oder der dir entstanden ist. Wenn ein Arzt nachweislich mist baut, dann hilft ihm die Versicherung lediglich den Schaden wieder gut zu machen, finanziell, aber es bewahrt ihn nicht davor, unter Umständen vor Gericht zu landen. Das sind 2 par Schuhe. Ich habe als heilpraktiker auch eine ähnliche Versicherung. Sie deckt Personenschäden ab, aber verhindert nicht eine mögliche strafrechtliche Verfolgung.

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