Darf der Chef mein Trinkgeld behalten?

7 Antworten

Es ist unrechtmäßig. Das Trinkgeld gehört dem Personal egal wie es aufgeteilt wird.

Der Chef müsste das Trinkgeld versteuern - was er sicher nicht tut - da er es behält und ist somit eine Einnahme.

Er würde doppelt verdienen, am Umsatz und am Trinkgeld.

Man könnte dem Chef auch unterstellen, dass er vom Trinkgeld einen Teil des Gehalts zahlt.

Kannst ihn ja mal darauf ansprechen !!!!

Das Trinkgeld ist eine persönliche Zuwendung vom Gast an die Bedienung. Wenn der Chef allerdings selbst kassiert und damit das Geld bekommt, kann rechtlich gesehen auch niemand anderes einen Anpruch darauf erheben. So hat er also die Arbeitsverteilung geschickt geregelt.

Je nachdem, wie das Arbeitsklima und der Charakter des Chefs sind, könnte man mit ihm drüber reden.

Wenn der Chef selbst kassiert wird er zumindestens von konservativen Menschen kein Trinkgeld bekommen.

Da Du nicht kassierst,bekommst Du kein Trinkgeld und es nimmt Dir niemand etwas weg.Eine Ausnahme wäre es,wenn ein Gast darauf hinweist,das er Dir Trinkgeld gibt,und der Chef nimmt es und gibt es Dir entgegen dem Wunsch des Gastes nicht.

Wenig anständig,unmoralisch,aber einen Anspruch kannst Du nicht drauf erheben.

Nur wenn eine Täuschungshandlung vorläge,das ein Gast davon ausgehen muß,das die Trinkgelder gesammelt und aufgeteilt werden,dies aber nicht geschieht und ansonsten der Gast kein Trinkgeld geben würde,könnte man einen Anspruch prüfen.

Also die Google Beiträge habe ich auch gelesen. Aber daraus ergibt sich mir nicht, wenn der Arbeitgeber abkassiert, wird im ja das Trinkgeld gegeben und nicht mir obwohl ich die Arbeit erledigt habe. Es ist eine Schenkung an den Arbeitnehmer aber konftronriere ich den Chef damit, kann er damit argumentieren, dass der Kunde es ja ihm gegeben hat da ich ja nicht kassieren darf.

Trinkgeld ist grundsätzlich eine Schenkung von einem Dritten. Der Arbeitgeber darf das Trinkgeld daher nicht behalten. Bei Vereinbarung darf er aber das Trinkgeld einsammeln und an die Belegschaft verteilen.


Mastern98 
Fragesteller
 11.10.2019, 19:22

Das habe ich auch gelesen. Aber der Arbeitgeber kann ja damit argumentieren, dass ihm die Schenkung zusteht außer der Kunde sagt explizit er gibt das Trinkgeld dem Arbeitnehmer.

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