Böller im Schulhof gezündet, und jetzt?
Hallo heute habe ich einen Böller im Schulhof gezündet der so wegfliegt und einen summser macht. Ich hatte auch andere Böller mitgehabt die schon stärker waren. Ich wollte halt nach der schule mit freundin ins weihnachten feiern weil es so schnell verging. Der Direktor hat mich dabei erwischt und hat auch die Polizei und Mutter angerufen. Die Polizei hat die nicht so schlimme Wahl genommen und zwar eine Anzeige und Geldstrafe. Ich würde vom Unterricht suspendiert und nachhause geschickt. Ich weiß nicht wieso ich das gemacht habe aber einer hat mir kurz davor gesagt, mach es oder bist du feige. Ka wie ein Mensch gebaut oder gedanklich aufgebaut ist aber bei mir ist es so mach es dann mache ich das auch umgekehrt genauso. Wie hoch sind die Kosten hier in Niederösterreich wenn man sowas macht. Und passiert da noch was nachträglich.
Wie alt bist du denn
Ich bin 14
4 Antworten
Ich weiß leider nicht wie viel sowas in Niederösterreich kostet. Am besten machst du sowas einfach nicht nochmal scheiß auf die Leute die sowas sagen das ist totaler Quatsch das hat nichts mit feige zu tun sondern eher etwas mit Erziehung und Verstand
Du wirst maximal ein paar Arbeitsstunden bekommen... da niemand zu schaden gekommen ist!!! Außerdem hast du es ja eingesehen das es nicht richtig war.... Es gibt zehnmal schimmeres!!!! Fakt ist, das du die böller irgendwo gefunden hast und nicht gekauft hast!!! Also das würde ich so sagen
Jugendliche unter 14 Jahren sind nicht deliktsfähig, d.h. nicht strafbar. Sie können also keine Anzeige bekommen und nicht verurteilt werden. Das bedeutet aber nicht, dass nicht Erziehungsmaßnahmen gesetzt werden können, wie beispielsweise die Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft.
Unter 14 Jahren kann die Jugendliche/der Jugendliche in der Regel auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet werden. Die Wiedergutmachung eines verursachten Schadens trifft die Eltern, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.
Ab 14 Jahren werden Jugendliche strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und sind schadenersatzpflichtig. Das Gericht ist verpflichtet, vor jeder Verurteilung einer Jugendlichen/eines Jugendlichen zu überprüfen, ob sie/er zum Zeitpunkt der Tat reif genug war, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Wird festgestellt, dass die Jugendliche/der Jugendliche nicht einsichtig war, so ist sie/er nicht deliktsfähig und daher nicht strafbar. Auch nicht strafbar sind Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren wenn sie ein Vergehen begehen, sie kein schweres Verschulden trifft und nicht aus besonderen Gründen die Anwendung des Jugendstrafrechts geboten ist, um die Jugendlichen von strafbaren Handlungen abzuhalten
Oh shit, okay alles klar. Mir tut meine Mutter jetzt schon leid. Ich hoffe halt dass ich einfach aufwache und es ein Traum war
Wenn dir jemand sagt mach das oder du bist feige, dann lass denjenigen einfach stehen. Dadurch beweist du das du kein Feigling bist, da du dich nicht unter druck setzen läßt. Warte ab was auf dich zukommt und lerne daraus.