Bewerbung Landespolizei Niedersachsen?
Guten Tag,
Es gibt ja die Regelungen, dass man mit Realschulabschluss zwei Jahre FOS macht und mit Realschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung ein Jahr FOS macht.
Dann gibt es die Ausnahmeregelungen wenn du beispielsweise nach einer zweijährigen Fachschule staatlich anerkannter Erzieher, Heilerziehungspfleger oder Altenpfleger bist, kannst du ebenfalls zum Studium zugelassen werden.
Dasselbe gilt für folgende Berufe und Abschlüsse: Fachkaufmann, Fachwirt, Betriebswirt und technischer Betriebswirt, staatlich anerkannter Techniker, Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst oder wenn eine Meisterprüfung abgelegt hast.
Nun meine Frage: Kennt ihr die neue generalisierte Ausbildung zur Pflegefachkraft?
Warum wird diese nicht genauso anerkannt, in Bezug auf Altenpfleger.
Diese geht im Gegensatz zum Altenpfleger sogar drei Jahre und ist ebenfalls staatlich anerkannt.
Ist das so weil die Ausbildung noch zu neu und unbekannt ist, sodass niemand sie in ihr „System“ mit aufnimmt oder warum?
Vielleicht kann mit jemand helfen.
Danke danke danke
1 Antwort
Ich habe gerade mal nachgeschaut. Die reguläre Ausbildung bringt bestenfalls die Mittlere Reife mit sich. Für die Hochschulzugangsberechtigung, welche du für das Studium bei der Polizei brauchst, sind zusätzliche Unterrichtsstunden nötig.
Erwerb der Fachhochschulreife
Nach § 5 Satz 1 Hamburger Ausführungsgesetz zum Pflegeberufereformgesetz vom 6. Juni 2019 kann die Fachhochschulreife erreicht werden, wenn
jeweils 240 Stunden Zusatzunterricht in den Fächern Sprache und Kommunikation, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik sowie Unterricht im gesellschaftswissenschaftlichem Bereich absolviert werden. Eine Rückfrage bei der entsprechenden Pflegeschule, ob der Zusatzunterricht dort angeboten wird, ist erforderlich.
zusätzlich zur staatlichen Prüfung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann die zentrale Zusatzprüfung bestanden wurde.