Beutreuungsunterhalt Ex-Frau bei neuem Kind neue Frau!?
Mein Partner ist frisch geschieden. Zahlt seiner Ex Kindesunterhalt für die gemeinsamen Töchter 7 und 8 Jahre und muss der Dame auch Betreuungsunterhalt zahlen, obwohl die Kinder ganztags betreut werden und diese 25 Stunden arbeitet.
Für unsere weitere Planung fragen wir uns nun: Wenn wir nun ein gemeinsames Kind bekommen, sind dann alle Kinder vorrangig und Ihr Betreuungsunterhalt wird entsprechen gekürzt, oder bleibt ihr hoher Anspruch nach wie vor bestehen, weil unser Kind nach der Scheidung kommen würde?
Sollte dies so sein, können wir unsere gemeinsame Familienplanung ja sofort abhaken. Daher wäre das wichtig zu wissen.
3 Antworten
die Kinder deines Freundes verlieren nicht Plötzlich ihren Anspruch an die Unterstützung ihres Vaters, auch wenn dieser ein weiteres Kinde zeugen will.
vielleicht solltest du in erster Line verstehen, dass er den Unterhalt nicht bezahlt, damit seine Ex ein gemütliches Leben hat, sondern dass die Finanziellen Ausgaben, welche für die Kinder nötig sind, abgedeckt werden. das Geld ist also für die Kinder, nicht für die Ex. und die Kinder bleiben die Kinder deines Freunds, auch wenn ihr beide ein weiteres Kind zeugt.
das ist ja nett hier. Natürlich gehe ich recht schnell wieder arbeiten. Meine Frage hat sich allein darauf bezogen ob die Ex Frau trotz weiterem Kind weiter Unterhalt für sich selbst erhält, oder ob der Kindesunterhalt durch das weitere Kind Vorrang hat.
die Betreuungskosten sind genauso zum wohle des Kindes, wie der kindesunterhalt.
Mit einem neuen Kind muss natürlich auch neu gerechnet werden. Die Kinder würden zuerst bekommen, dann die Ex. Ob sich dadurch ihr Anspruch reduziert, kann man nicht sagen, da man ja sein Einkommen nicht kennt.
Allerdings hätte er damit auch 4 Unterhaltsberechtigte und würde somit wohl auch 2 Stunden in der Düsseldorfer Tabelle runterrutschen. Es sei denn, er erreicht vorher schon Stufe 1.
Unklar allerdings, warum er ihr noch Unterhalt zahlen muss. Um Betreuungsunterhalt kann es ja nur gehen, wenn eines der Kinder tatsächlich nicht ohne sie klar kommen würde. Also bei behinderten Kindern wäre das z.B. der Fall.
Oder geht es hier um gerichtlich festgelegten nachehelichen Unterhalt?
Was genau hindert sie denn daran selbst berufstätig zu werden? War es eine Ehe mit langer Dauer? Ist sie arbeitsunfähig? Konnte sie wegen der Ehe keine Ausbildung machen?
Er sollte sich mal dringend an einen Anwalt wenden und prüfen lassen, ob der Unterhalt an sie überhaupt noch gerechtfertigt ist.
bevor er weiter kinder in die welt setzt, sollte er erstmal rechnen ob er sich mit seinem gehalt überhaupt weitere kinder leisten will und kann
da er gerade frisch geschieden ist, wird ein neues kind nichts daran ändern, dass er weiter unterhalt für mutter und kinder zahlt.
Das war keine Antwort auf meine Frage. Es geht nicht um den Kindesunterhalt