Bei Umzug recht auf Kindergartenplatz?

4 Antworten

Ein Recht schon, aber das haben auch andere, die nicht umziehen, daher landest du auf der Warteliste. Schließlich können die anderen wartenden Mütter nichts für deinen Umzug. Selbst wenn dein Kind jetzt schon im Kiga wäre...wo kein Platz ist, ist kein Platz.

Ich hab meinen Sohn noch ein 3/4 Jahr in den alten Kindergarten fahren müssen, bevor im neuen einer frei war...und den habe ich auch nur aus Dringlichkeitsgründen bekommen, bei uns wurde da dann nämlich noch in arbeitende (in meinem Fall damals sogar alleinerziehende, was mich noch weiter vorrücken liess) und nicht arbeitende Mütter unterschieden.

Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (nicht Kindergartenplatz). Sprich doch mal bei der Stadt/Gemeinde vor, und frag nach einer Tagesmutter. Die Klage sollte der Letzte Schritt sein.

Ein Recht schon, aber wenn kein Platz vorhanden ist, dann ist nun mal kein Platz vorhanden.

Es gibt Eltern, die melden ihre Kinder bereits 10 Tage nach der Geburt im Kindergarten an, damit diese einen Platz für ihr Kind haben, wenn dieses z.b. 2,5 Jahre ist!

Du hast schon ein recht darauf, aber nicht genau da wo du einen haben willst. Immerhin hast du ja bereits einen platz.
Wenn wo anders kein platz frei ist, ist keiner frei.