Bafög Rückzahlung bei steigendem Einkommen der Eltern?

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Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht so richtig.

Also, du hast ja alles richtig beschrieben. Bis zum Bewilligungszeitraum im Jahr 2024 wirst du vermutlich einen höheren Bafög-Satz bekommen. Danach verfällt dein Bafög Anspruch entweder oder aber wird einfach entsprechend minimiert. Zurückzahlen musst du ab diesem Zeitpunkt aber nichts, egal ob du gar nichts mehr oder einfach weniger bekommst. Zurückzahlen musst du ja irgendwann sowieso, da Bafög ja immer aus 50% Kreditanteil besteht, maximal aber insgesamt ca. 10.000€.

Zurückzahlen musst du das Geld nach bestimmten Kriterien, aber erst nach deinem Studium bzw. wenn du ein festes Gehalt bekommst.

Ist damit deine Frage beantwortet?


Leonsxlk 
Fragesteller
 16.01.2023, 17:25

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir ist bewusst, dass der Darlehensteil zurückgezahlt werden muss.

Online hatte ich jedoch gelesen, dass das Bafög Amt Geld zurückholen kann oder eben eine Nachzahlung durchführen kann, wenn festgestellt wird, dass zu Beginn des Bewilligungszeitraumes genug finanzielle Mittel zur Verfügung standen.

Beispiel, auch wenn es übertrieben ist:

Einkommenssituation meiner Eltern 2020 (fiktiv): zusammen 3800 Brutto, nach allen Freibeträgen wird nichts abgezogen von den 511 Euro Höchstsatz (wohne zuhause)

2024 stellen die Beamten fest, dass meine Eltern aber zu Erstantragstellung 2022 5200 Euro Brutto haben und werden folgend meine Bafög Anspruch verfallen lassen. Zudem fordern Sie zusätzlich zu der zurückzuzahlenden Summe einen weiteren Teil zurück, da meine Eltern 2022 eigentlich in der Lage gewesen wären, mich zu finanzieren.

Quelle:

,,Wenn Dein berechneter BAföG-Satz gegenüber dem Vorjahr höher ist, erhältst Du oft eine rückwirkende Nachzahlung. Denn das BAföG-Amt korrigiert Deinen Anspruch nachträglich nach oben und zahlt Dir für die Monate Geld nach, in denen Du entsprechend zu wenig Förderung bekommen hast. Umgekehrt kann es sein, dass Du Geld zurückzahlen musst, falls Dein errechneter BAföG-Satz plötzlich niedriger ist.''

https://www.mystipendium.de/bafoeg/folgeantrag

Viele Grüße!

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Lennengl  16.01.2023, 17:37
@Leonsxlk

Also von diesem Prinzip habe ich noch nie etwas gehört. Weder, dass etwas nachgezahlt wird, weil man "zu wenig" bekommen hat, noch dass man etwas nachzahlen muss, weil man "zu viel bekommen hat". Der Bafög-Satz wird ja nun einmal berechnet und steht damit fest, lediglich wenn es zu Fehlern gekommen ist, kann natürlich eine Neuberechnung erfolgen (man Einkünfte verschwiegen hat, Unterlagen nicht da waren, usw.).

Es existiert lediglich der umgekehrte Fall, sprich wenn deine Eltern jetzt wesentlich weniger als vor 2 Jahren verdienen würden, dann kann man beantragen, dass das aktuelle Einkommen als Referenz dient. In deinem Fall gilt aber eben das Jahr 2020 und wird entsprechend für die Berechnung relevant sein. Zurückzahlen wirst du aufgrund eines aktuell höheren Einkommens nichts müssen.

Alles Gute!

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Leonsxlk 
Fragesteller
 16.01.2023, 17:54
@Lennengl

Stimmt, ich habe mir den Satz nochmal durchgehen lassen und bemerkt, dass es wahrscheinlich so gemeint ist, dass wenn z.B. schon eine Folgezahlung erfolgt ist, im Nachhinein aber ein Fehler auftaucht, der auf Manipulation etc. hindeutet, dass es dann zurückgezahlt werden muss.

Ich danke für die ausführlichen Antworten und wünsche Ihnen alles Gute!

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Lennengl  19.01.2023, 17:16
@Leonsxlk

Vielen Dank für den Stern und weiterhin viel Erfolg bei dem schönsten Studium der Welt! ;)

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