Bafög Rückzahlung bei steigendem Einkommen der Eltern?
Guten Abend,
kurz und knapp meine Frage zum Bafög.
Ich studiere Medizin und möchte gerne Bafög beziehen. Die aktuelle Einkommenssituation meiner Eltern ist knapp an der Bewilligungsgrenze vom Bafög.
Vor 2 Jahren jedoch hatte meine Mutter weniger Einkommen, sodass ich wahrscheinlich den Höchstsatz bzw. wenige Abzüge bekommen werde, da dass Bafög sich ja auf das vorletzte Kalenderjahr bezieht.
Aktuell ist die Einkommenssituation meiner Eltern aber besser geworden, sodass die Grenze eventuell sogar komplett überschritten wird und ich kein Bafög dann in 2024 bekommen könnte.
Müsste ich also ein Teil zurückzahlen, wenn ich eben wegen dem Gehalt meiner Eltern z.B. dieses Jahr 500 Euro bekomme (auf Elterngehalt von 2020 bezogen), aber dann 2024 festgestellt wird, dass der Anspruch entweder verfällt oder auf z.B. 300 Euro sinkt (eben wegen des leicht gestiegenen Gehaltes meiner Eltern in 2022).
Mir sind die Rückzahlungsgebühren, aufgrund des Darlehens bewusst.
Vielen Dank!
1 Antwort
Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht so richtig.
Also, du hast ja alles richtig beschrieben. Bis zum Bewilligungszeitraum im Jahr 2024 wirst du vermutlich einen höheren Bafög-Satz bekommen. Danach verfällt dein Bafög Anspruch entweder oder aber wird einfach entsprechend minimiert. Zurückzahlen musst du ab diesem Zeitpunkt aber nichts, egal ob du gar nichts mehr oder einfach weniger bekommst. Zurückzahlen musst du ja irgendwann sowieso, da Bafög ja immer aus 50% Kreditanteil besteht, maximal aber insgesamt ca. 10.000€.
Zurückzahlen musst du das Geld nach bestimmten Kriterien, aber erst nach deinem Studium bzw. wenn du ein festes Gehalt bekommst.
Ist damit deine Frage beantwortet?
Also von diesem Prinzip habe ich noch nie etwas gehört. Weder, dass etwas nachgezahlt wird, weil man "zu wenig" bekommen hat, noch dass man etwas nachzahlen muss, weil man "zu viel bekommen hat". Der Bafög-Satz wird ja nun einmal berechnet und steht damit fest, lediglich wenn es zu Fehlern gekommen ist, kann natürlich eine Neuberechnung erfolgen (man Einkünfte verschwiegen hat, Unterlagen nicht da waren, usw.).
Es existiert lediglich der umgekehrte Fall, sprich wenn deine Eltern jetzt wesentlich weniger als vor 2 Jahren verdienen würden, dann kann man beantragen, dass das aktuelle Einkommen als Referenz dient. In deinem Fall gilt aber eben das Jahr 2020 und wird entsprechend für die Berechnung relevant sein. Zurückzahlen wirst du aufgrund eines aktuell höheren Einkommens nichts müssen.
Alles Gute!
Stimmt, ich habe mir den Satz nochmal durchgehen lassen und bemerkt, dass es wahrscheinlich so gemeint ist, dass wenn z.B. schon eine Folgezahlung erfolgt ist, im Nachhinein aber ein Fehler auftaucht, der auf Manipulation etc. hindeutet, dass es dann zurückgezahlt werden muss.
Ich danke für die ausführlichen Antworten und wünsche Ihnen alles Gute!
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir ist bewusst, dass der Darlehensteil zurückgezahlt werden muss.
Online hatte ich jedoch gelesen, dass das Bafög Amt Geld zurückholen kann oder eben eine Nachzahlung durchführen kann, wenn festgestellt wird, dass zu Beginn des Bewilligungszeitraumes genug finanzielle Mittel zur Verfügung standen.
Beispiel, auch wenn es übertrieben ist:
Einkommenssituation meiner Eltern 2020 (fiktiv): zusammen 3800 Brutto, nach allen Freibeträgen wird nichts abgezogen von den 511 Euro Höchstsatz (wohne zuhause)
2024 stellen die Beamten fest, dass meine Eltern aber zu Erstantragstellung 2022 5200 Euro Brutto haben und werden folgend meine Bafög Anspruch verfallen lassen. Zudem fordern Sie zusätzlich zu der zurückzuzahlenden Summe einen weiteren Teil zurück, da meine Eltern 2022 eigentlich in der Lage gewesen wären, mich zu finanzieren.
Quelle:
,,Wenn Dein berechneter BAföG-Satz gegenüber dem Vorjahr höher ist, erhältst Du oft eine rückwirkende Nachzahlung. Denn das BAföG-Amt korrigiert Deinen Anspruch nachträglich nach oben und zahlt Dir für die Monate Geld nach, in denen Du entsprechend zu wenig Förderung bekommen hast. Umgekehrt kann es sein, dass Du Geld zurückzahlen musst, falls Dein errechneter BAföG-Satz plötzlich niedriger ist.''
https://www.mystipendium.de/bafoeg/folgeantrag
Viele Grüße!