Ausbildung Kündigung?

3 Antworten

Du kannst jederzeit kündigen, das einzige was sich ändert ist die Kündigungsfrist, in der Probezeit beträgt diese in der Regel 2 Wochen, nach der Probezeit 4 Wochen.

emesvau  28.09.2023, 12:35

Bei einer Ausbildung gibt es in der Probezeit keine Kündigungsfrist. Siehe BBiG §22 Abs. 1.

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Nach Ablauf der Probezeit kannst du nur noch kuendigen, wenn du die Berufsausbildung ganz aufgeben oder dich in einem anderen Beruf ausbilden lassen willst. Willst du hingegen die angefangene Berufsausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen, geht das nach Ablauf der Probezeit nur mit einem Aufhebungsvertrag, nicht aber auch nach einer Eigenkuendigung.

Waehrend der Probezeit gibt es keine Kuendigungsfrist. Danach sind es 4 Wochen zu jedem beliebigen Kalendertag (also nicht nur zum Monatsende).

Natürlich kannst du deine Ausbildung nach der Probezeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.

Wenn du merkst, dass der Ausbildungsberuf für dich nicht der passende ist, reicht das schon als Begründung.

emesvau