Anklage aus EU-Ausland, Amazon Betrug?


08.07.2023, 09:50

Nachtrag/Ergänzung:

Die defekte / gebrauchte Ware wurde dem Verkäufer bereits zurückgesandt und daraufhin behauptet dieser, es sei nicht seine Ware.

2 Antworten

und fordert neben der Rücksendung seiner Ware zusätzlich Schmerzensgeld / Entschädigung i.H.v. 10 Tsd. Euro!

Die Schmerzensgeldforderung ist doch sehr unrealistisch. Das weist darauf hin, dass der Verkäufer unseriös ist. Vielleicht hofft er einfach, dass seine Forderungen Kunden einschüchtern und man zumindest den Kaufpreis bezahlt. Habt ihr bei den Bewertungen des Verkäufers schon mal nachgesehen, ob er auch anderen Käufern Probleme bereitet hat?

Ich (kein Jurist!) würde es so machen:

  • Sicherheitshalber dokumentieren (Fotos, Zeugenaussagen von Menschen, die die Ware gesehen haben), dass die Ware unbrauchbar war.
  • Dem Verkäufer kurz(!) mitteilen, warum die Ware unbrauchbar war
  • und dass man einer allfälligen Klage gelassen entgegensieht.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Verkäufer wirklich klagt, ist vermutlich gering. Er wird es dann eben bei anderen versuchen.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Sachlage so geschehen ist, wie von dir geschildert!


sampler1907 
Fragesteller
 08.07.2023, 11:07

@Birkenpilz

Danke auch für Ihren Beitrag. Fotomaterial sowie Retourenschein mit Quittung liegen vor und wurden im Nachgang auch an Amazon übersandt. Zeugen gibt es ebenfalls.

Bewertungen sind, soweit das beurteilt werden konnte, unauffällig. Bewertungen können jedoch, nach Recherche, auch gefälscht bzw. extern „eingekauft“ worden sein.

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Anklage erhebt ein Staatsanwalt, das wäre Strafrecht. Der Verkäufer kündigt lediglich an, klagen zu wollen. Zivilrecht. Kann er natürlich tun, aber das muss er am Gerichtsstand des Verbrauchers, also des Käufers, ergo in Deutschland.

Was kann der geschädigte Kunde nun tun bzw. muss er veranlassen, um dieser Drohung entgegenzuwirken?

Herzhaft lachen. Da wird nichts passieren. Er müsste wie gesagt in Deutschland klagen und das wird er wegen so eines Betrages wohl kaum tun - das zeigt allein schon die lächerliche Forderung nach "Schmerzensgeld". Außerdem, selbst wenn er klagt, hat der Käufer ja nichts falsch gemacht und ist ihm nichts schuldig.

Das Schreiben würde ich mir einrahmen. Komplett lächerlich.


sampler1907 
Fragesteller
 08.07.2023, 10:03

@KleineLea1,

danke für die prompte Antwort!
Es gibt doch aber auf EU-Ebene eine Reihe von Verordnungen, die die Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen im EU-Ausland regeln und erleichtern. Zu nennen sind:

Bsp.
ROM I-VO, EuGVVO, SMALL-CLAIMS-VO (EuBagVVO) uvw.

Der Kunde/Empfänger hoffte übrigens auf Unterstützung durch Amazon, jedoch behauptet Amazon hier nicht zuständig zu sein. Das Unternehmen trete quasi als Vermittler auf, den Kaufvertrag habe der Kunde/Empfänger mit dem Marketplace-Verkäufer geschlossen.

Wie ist das zu bewerten? Ist Amazon wirklich nicht involviert?

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Rango82  08.07.2023, 10:08
@sampler1907

Amazon ist nur eine Platform. Der Kaufvertrag wird zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen.

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sampler1907 
Fragesteller
 08.07.2023, 10:59
@Rango82

Das ist korrekt. Wenn der der Verkäufer allerdings Amazon direkt ist, dann sieht das m.M. anders aus!? Hier handelte es sich jedoch um einen Marketplace-Verkäufer.

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