Anhand eines Antrages/ Antrags.... Wie schreibe ich es richtig?
Anhand eines Antrages kann man auch weniger Stunden arbeiten..
oder:
Anhand eines Antrags kann man auch weniger Stunden arbeiten..
??
Danke schonmal für eure Hilfeleistung :)
5 Antworten
Beides ist murks ;)
"Eines Antrags zufolge ist es möglich weniger Stunden zu arbeiten."
Obwohl ich bezweifel, dass es wirklich um einen "Antrag" geht. Sowas müsste eher in einem Gesetz, Schreiben oder Erlass geregelt sein...
Ich würde gar nicht das Wort "anhand" verwenden, sondern "aufgrund" oder "nach Einreichung eiens entsprechenden Antrags".
Ob Du "Antrags" oder "Antrages" nimmst, ist egal. "Antrages" klingt formeller.
Weder-noch, wenn dann schon in etwa so:
Auf Antrag können auch weniger Stunden geleistet werden.
jaa..ist mir jetzt klar! manchmal sieht man den Wald vor Bäumen nicht mehr ;-)
Richtig heißt es:
Aufgrund eines Antrages kann man auch weniger Stunden arbeiten.
Du musst also das Wort "anhand" gegen das Wort "aufgrund" tauschen!
DH ! Genauso ist es.
Wobei völlig egal ist, ob man "Antrags" oder "Antrages" schreibt. In bei Fällen wird durch das "s" am Ende klargestellt, dass es sich um den grammatisch korrekten Genitiv handelt.
"Aufgrund" passt in diesem Fall nicht. Der der Grund ist ja nicht der Antrag, sondern in dem Antrag ist ein Grund genannt, z. B. "aufgrund von Überlastung", "aufgrund einer Krankheit", "aufgrund einer Schwangerschaft" oder was auch immer der Grund ist. Für den Antrag gilt schlicht und einfach "Auf Antrag...", wie consilliario schon richtig geschrieben hat.
"Aufgrund" passt in diesem Fall nicht.
Die Präposition "aufgrund" wird in der Praxis - namentlich in der Jurisprudenz (speziell auch vom Gesetzgeber) - auffallend häufig als Synonym für die Formulierung
auf der Grundlage
verewendet. Deshalb ist dein Einwand sachlich unbegründet.
Übrigens auch von mir ein DH für die exzellente Antwort von Navalis!
Von mir ebenfalls "DH" - sowohl für Navalis´ Antwort als auch für Nettelbecks zutreffenden Kommentar auf Schuhus unbegründeten Einwand ;-)
Du meinst das Teilzeitgesetz? Such Dir doch die entsprechende Textstelle raus und zitiere sie..............
Das ist doch wohl nicht dein Ernst, oder?
Das Wort "zufolge" mit dem Genitiv ("eines Antrages") statt mit dem Dativ ("einem Antrag") zu verbinden, ist ein exorbitanter Grammatikfehler!
Woraus schöpfst du denn diese "Sachkenntnis"? In jedem Verwaltungsverfahren kann zu jedem Zeitpunkt ein Antrag gestellt werden, auf dessen Grundlage dann ein Verwaltungsakt (§ 35 Verwaltungsverfahrensgesetz) zu erfolgen hat.