Als Wahlhelfer arbeiten?

4 Antworten

Nein, brauchst du nicht.

Ist üblicherweise sowieso Sonntags aber selbst wenn du arbeiten müsstest wirst du gesetzlich von dieser Arbeit freigestellt und entschuldigt.


Destranix  27.07.2023, 20:21
@trans64

Klingt mir unplausibel? Was sagen die Gerichte dazu? Man kann sich ja nicht aussuchen, ob man Wahlhelfer wird? Oder gilt "Ich arbeite am Wahltag" als ausreichender Grund um zu verweigern?

0
trans64  27.07.2023, 20:24
@Destranix

Kommt drauf an. Mir sind keine Klagen bekannt, da man sowieso immer genügend Personen hat. Aber i.d.R wird man sowieso nicht Zwangsrekrutiert, da eben die Kommunen genügend Wahlhelfende immer finden.

0
Destranix  27.07.2023, 20:31
@trans64

Bzw. wenn, dann werden die Beamten zwangsrekrutiert.

1

Nein, man braucht keine Genehmigung des AG. Im Gegenteil, der AG muss einen im Regelfall für die Übernahme dieses Ehrenamtes von der Arbeit freistellen. Über Ausnahmen in dringenden Fällen entscheidet der Gemeindewahlausschuss.

Nein, dafür brauchst du keine Genehmigung des Arbeitgebers, zumal es an einem Sonntag ist - im Gegenteil, der AG ist verpflichtet dir dafür freizugeben.


trans64  27.07.2023, 20:08

Ob ehrenamtliche Wahlhelfer einen Tag Sonderurlaub bekommen, liegt tatsächlich im Ermessen des Arbeitgebers, sofern es nicht anders gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt ist

0

Nein braucht man nicht.

Die Rechtlichen Gründe zwingen dich sogar dazu , den Job des Wahlhelfers auszuführen wenn du erstmal dafür berufen wurdest.

Heißt wenn du theoretisch am Sonntag arbeiten müßtest, müßte dein Arbeitgebeber dich sogar freistellen.


trans64  27.07.2023, 20:10

Ob ehrenamtliche Wahlhelfer einen Tag Sonderurlaub bekommen, liegt tatsächlich im Ermessen des Arbeitgebers, sofern es nicht anders gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt ist.

https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

Man wird nichts zwangsweise freigestellt. Und auch Anspruch auf Bezahlung gibt es nicht. Sonderurlaub wird aber hingegen i.d.R gewährt. Muss man aber nicht.

In Deutschland gibt es i.d.R kein Lohn -ohne Arbeit. Abgesehen von der Unmöglichkeit.

0
cg1967  27.07.2023, 20:46
@trans64
Ob ehrenamtliche Wahlhelfer einen Tag Sonderurlaub bekommen, liegt tatsächlich im Ermessen des Arbeitgebers, sofern es nicht anders gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt ist.

Sonderurlaub Zum Ausgleich der am Wahltag verlorengegangen Freizeit.

https://www.bundeswahlleiterin.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

Bitte genau lesen.

Man wird nichts zwangsweise freigestellt.

Im Regelfall schon. Darüber, ob eine dringende Ausnahme vorliegt entscheidet der Gemeindewahlausschuss. Steht übrigens im verlinkten Dokument.

1