AG kürzt vertraglich vereinbarten Bruttolohn plötzlich aufgrund meines Steuerklassenwechsels - Was haltet ihr davon?
Ich habe Anfang 2022 mit meinem AG eine Lohnerhöhung vereinbart, welche sowieso schon längst überfällig gewesen ist. Zuvor hatte mein Chef es immer wieder versucht auf meine angeblich falschen Steuerklasse zu schieben. Ich würde ja 150 Euro mehr verdienen, wenn ich endlich in der StKlasse II und nicht länger in StKlasse I wäre. (Ich bin alleinerziehend, Single) Passend zum Jahresende 2021 wurde ich vom Finanzamt dann ab 01.01.22 in Lohnsteuerklasse II eingestuft. Soweit so gut. In dem neuen Arbeitsvertrag, welchen ich Ende des Jahres - Mit Wirkung ab 01.01.22 - unterschrieben habe, stand genau drin, was ich Brutto und Netto verdienen würde. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch in Steuerklasse I. Jetzt habe ich gesehen, dass mein Chef mir den Bruttolohn einfach gekürzt hat, so dass ich zumindest im Monat Januar zwar den vereinbarten Nettolohn erhalten habe - allerdings aufgrund der neuen Lohnsteuerklasse, mein Bruttolohn dementsprechend angepasst und über 100 Euro weniger war. Hätte er sich an den vereinbarten Bruttolohn gehalten, wäre natürlich auch netto mehr für mich übrig gewesen.. Mittlerweile erhalte ich nicht mal mehr den vereinbarten Nettolohn. Aber das ist ein anderes Kapitel.. Jedenfalls will ich das nicht akzeptieren und reklamieren und würde gerne vorab wissen ob das rechtens ist von meinem Chef? Oder nachvollziehbar? Oder "normal"? Würde gerne eure/Ihre Meinung darüber erfahren und danke allen schon mal vorab für hilfreiche Antworten!
6 Antworten
Mit Wirkung ab 01.01.22 - unterschrieben habe, stand genau drin, was ich Brutto und Netto verdienen würde.
Das ist sehr ungewöhnlich.
Bruttolohn = Bruttolohn.
Wenn er glaubt, Dein Wechsel wäre für ihn Berechtigung den Bruttolohn zu verringern um auf vergleichbares Nettoentgelt zu kommen ..
... kannst Du ihm ja vorschlagen, in die St.Kl. 6 zu wechseln, damit er den Bruttolohn entsprechend anpasst (erhöht) um auf vergleichbares Netto zu kommen.
Deine Steuerklasse ist für den Arbeitgeber unbedeutend, sie geht ihn nur etwas an um die Steuer richtig zu berechnen und ans Finanzamt abzuführen.
Ausgenommen ihr hätten - was Deinem Text nicht zu entnehmen ist - Nettolohn vereinbart.
Dein Text, die Vereinbarung, gibt zur Auseinandersetzung / Interpretation Anlass.
Notfalls bleibt nur eine Klage vor Gericht.
Wenn im Vertrag von Brutto die Rede ist (was wohl in 99% der Fälle so ist) dann muss er dir dieses Bruttogehalt zahlen. Wie viele Steuern du wo zahlst hat mit dem Gehalt nix zu tun.
Dann wechsle die Steuerklasse eben wieder zurück.
Auf den Arbeitgeber hat deine Steuerklasse keinerlei Auswirkung.
rechtswidrig ... die Lohnsteuer belastet ihn nicht ... das Brutto-Gehalt ist vertraglich festgelegt.
Dein Arbeitgeber hat damit Vertragsbruch begangen. Du solltest sofort auf Zahlung des vereinbarten Bruttolohns bestehen.
Vielen Dank, das dachte ich mir schon gedacht bzw. sowas habe ich vermutet (und passt wieder zu ihm, da wird mir nur noch schlecht!) Gut zu wissen!
Ich kann gerne berichten was bei der "Auseinandersetzung" raus gekommen ist. Ich habe mir erst gedacht dem Steuerberater wäre ein Fehler passiert, oder es wäre sein Recht meinen Bruttolohn zu kürzen da ja zumindest im ersten Monat wenigstens der vereinbarte Nettolohn bezahlt wurde. Nachdem aber selbst dieser jetzt nochmal um fast 100 Euro ohne Worte gekürzt wurde (bzw. eben der Bruttolohn erneut gekürzt, dass ich nun nicht mal mehr den vereinbarten Nettolohn erhalte) dämmerte mir schon, dass mein Chef mich tatsächlich schon wieder übers Ohr hauen (um es mal zu zu formulieren) will.. Es ist leider nicht das erste Mal und ich habe mir das viel zu lange gefallen lassen. Jetzt ist Schluss. Vielen lieben Dank für Rückmeldung!