Äußerungsbogen zurückschicken?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Entspann dich erstmal. Also, es zu ignorieren wäre das dümmste was du machen könntest dann wird gegen dich ermittelt und du must nur mehr Geld bezahlen. Gestehe es, dann. Kriegst du auch mit ein wenig Glück keinen Eintrag in die Akte und eine wirklich Vorbestrafung ist es auch nicht.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn Du Dich einverstanden erklärst, bekommst Du eventl. einen Strafbefehl mit Geldstrafe.

Wahrscheinlicher ist, das das Verfahren gegen Dich eingestellt wird.

Wie alt bist Du?

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Lenaxoxoxo 
Fragesteller
 24.09.2021, 06:59

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BVBDortmund  24.09.2021, 07:50
@Lenaxoxoxo

Es gilt Jugendstrafrecht, da kannst Du nicht so hart bestraft werden. Der Richter würde auch, wenn das Deine erste Tat ist von einer Bestrafung absehen, damit Deine persönliche Entwicklung nicht so stark beeinträchtigt wird. Trotzdem ist der Eintraag in der Strafakte und dem Bundeszentralregister nicht gravierend für Dich wird gar nicht eingetragen, bi anderen Strafen hängt die Eintragung davon ab, was Du verbrochen hast, da sind die Löschfristen bei 5 Jahren und 10 Jahren.

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Wenn die Sache eindeutig ist und Du mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße einverstanden bist, dann kreuze es an und gestehe es; über die Höhe der Geldbuße wirst Du hier keine ausreichende Antwort bekommen,die Höhe ist immer individuell;

wenn Du das Schreiben ignorierst, kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe beantragt;

kommt es zu einer Verurteilung mit einem geringen Tagessatz, bist Du zwar vorbestraft, aber eine Eintragung im Führungszeugnis gibt es erst ab 90 Tagessätzen;

überleg Dir, was besser ist;