Ab wann darf man Babykatzen waschen?

4 Antworten

Hallo Maedchen390

WARUM holst du die Kitten einfach im Garten weg ? Wo ist denn die Katzenmutter ? Ist es eine Streunerin, oder eine Katze aus der Nachbarschaft, die bei euch ihre Kitten bekommen hat ? Du hast die Kitten hoffentlich mit Handschuhen angefasst ?

Wenn du so unerfahren bist ruf BITTE SOFORT die Tierhilfe an, die kümmern sich dann um die Tiere. Fundtiere sind ohnehin Meldungspflichtig ! Dazu komme ich gleich noch mal.

Da die Kitten in deinem Garten lagen, sind die auch noch nicht an festes Katzenfutter gewöhnt, sondern an das, was ihnen die Mutter bringt. Dafür muss die Mutter aber ihre Kitten Zeitweise alleine lassen. Du hättest erst mal beobachten sollen, ob die Mutter wieder kommt. Dich VORHER mal Informieren sollen, nicht erst jetzt, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist ! Denn wenn du Pech hast, nimmt die Mutter die Kitten nun nicht mehr an und dann ? Zudem man die Katzenbande nun ohnehin auch nicht sich selbst überlassen sollte.

Ruf dir also bitte sofort die Tierhilfe, Katzenhilfe, oder Tierheim, sag ihnen das du Kitten und Katzenmama gefunden hast und die kümmern sich. Denn die Katzen müssen ALLE zum TA zum Gesundheit-Check, eine Floh- und Wurmkur erhalten. Die Kitten ggf. ihre erste Impfung und die Mama Kastrieren ! Kannst du das alles auch finanziell stemmen ? Die Tier brauchen dann auch Futter, Klo und Co. !

Fundtiere:

eine Zugelaufene oder Fund-Katze BITTE niemals einfach sofort ins Haus lassen bzw. mit nach Hause nehmen. Ebenfalls bitte KEIN Futter anbieten, sondern höchstens eine Schale Wasser.

Fundtiere bitte immer erst mal eine Zeit (mehrere Stunden/Tage) beobachten. Denn vielleicht ist es nur ein Freigänger auf seinem Streifzug. Bitte erst mal NICHT füttern, höchstens Wasser anbieten !Warum, dazu kann ich gerne mehr Info geben, wenn du magst. Auch Streuner, Herrenlose Katzen, Straßenkatzen niemals einfach Anfüttern oder ins Haus lassen !

Bei Kitten erst mal, mit Abstand, Ausschau nach der Mutter halten ! Kommt die Mutter auch nach Stunden nicht zum Kitten zurück, ist der erste Weg mit dem Kitten sofort zum TA !! Gut Möglich, das ein Kitten unterkühlt, voller Parasiten und hungrig ist. Der TA hat Aufzuchtsmilch, Kitten dürfen KEINE Kuhmilch trinken.

Oft verrät der Zustand des Fells und der Allgemeinzustand der Katze, ob es sich um eine Straßenkatze handelt. Struppiges Fell, ungepflegtes, schmutziges Erscheinungsbild, Wunden, verklebte Augen, verschnotterte Nase, ausgezehrt, ausgehungert ect. sind alles Hinweise auf Streuner, können aber auch auf eine Erkrankung hinweisen.

Ein Fundtiere muss nach §965 BGB bei der Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung gemeldet werden und zwar unverzüglich ! Die machen für gewöhnlich dann eine Annonce im Blättchen. Auch bei der Tierhilfe und im Tierheim muss man Bescheid sagen. Gut möglich das die Besitzer ihre Katze bereits suchen und dort Angefragt haben. Mann kann auch selbst mal bei Tasso (oder auch findefix) auf der Seite schauen, ob man die Katze da unter den vermissten Tieren findest:

https://www.tasso.net/

https://www.findefix.com/

Ausgesetzte Tiere, sind der Polizei, dem Tierschutz und dem Veterinäramt unverzüglich zu melden. BITTE auf Anweisung der Behörden warten, um am Tatort möglicherweise relevante Spuren nicht zu verändern ! Fragt den Beamten, was zu tun ist ! Am Karton, der Transportbox ect. könnten Spuren, Adresse, Fingerabdrücke sein. Fundort bitte so belassen wie vorgefunden und auf die Polizei warten. Wenn du schon zu Hause bist, hast du dir hoffentlich gut gemerkt, wo du die Tiere gefunden hast.

Auszug hierzu aus dem TSG: Gemäß § 3 Abs. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) ist es verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen. Unerheblich ist, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt grundsätzlich auch das Anbinden am Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft. Im Einzelfall, so wenn das Tier durch die Aussetzung zu Tode kommt, kann es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG handeln.

Dann muss man mit dem Tier zum Tierarzt. Dieser prüft, ob die Katze bereits gechipt und registriert ist und gibt das dann auch an Tasso weiter. Oder hat die Katze ein Tattoo im Ohr ?

Eventuell entstehen kosten, die übliche Praxisgebühr.

Die kannst du aber vom Besitzer zurück fordern, wenn dieser Ausfindig gemacht wird. Die Kosten richten sich nach der GOT: http://www.vetvita.de/tierrecht/got/gotgeb.shtml

Bitte dem TA gleich sagen, das es sich um ein Fundtier handelt, vielleicht fallen die Kosten dann weg.

Oft nimmt die Tierhilfe das Tier in seine Obhut und es kommt in eine Pflegestelle. Man kann aber Interesse anmelden, falls die Besitzer nicht gefunden werden. Oder auch anbieten, die Katzen auf eigene Kosten, so lange zu versorgen und ggf. ein Dauerhaftes zu Hause geben, falls der Besitzer sich eben nicht melden sollte.

Eine zugelaufene Katze kann man nicht einfach so behalten ! Das ist ein Straftatbestand, Diebstahl !

Nach § 973 I BGB kann man Eigentümer der zugelaufenen Katze werden, wenn sich bis zu einer abgelaufenen Frist von 6 Monaten der Besitzer nicht meldet.

Du kannst auch in den Sozialen Medien einen Aufruf starten, ob jemand die Katze vermisst oder sie kennt. Bei Facebook gibt es tolle Gruppen für Vermisste Tiere, du kannst auf deiner Timeline einen Beitrag Posten, es gibt Spottet-Gruppen zu deiner Ortschaft und der Umgebung, da kann man doch heute so viel machen !

Bei uns gibt es schon seit langen, ein gutes Netzwerk von Leuten, ob Tierschutz oder Tierliebhaber, die ein Lesegerät zu Hause haben. Einer ist ja irgendwie immer bei FB unterwegs, oder schaut mal rein. Dank der Vermissten-Gruppen, bekommen wir oft genug auch Anfragen, ob jemand ein Tier Sichern und nach einem Chip gucken fahren kann. Vielleicht baut ihr auch bei euch so etwas auf.

JEDER Tierhalter, dem sein Tier mal weg gelaufen/ausgebüxt ist, freut sich, wenn sein Tier wieder nach Hause kommt.

Auch bei einem Totfund gilt es, die Behörden, sowie Tierarzt und Tierheim zu Informieren ! Katze Sichern, bestenfalls Chip auslesen lassen, damit die Besitzer Bescheid wissen ! Fotos machen, sofern die Katze noch Ansehnlich ist und bei FB und Co. mal ausschreiben, wem das Tier gehört.

Ich habe selbst schon oft Tiere gesichert, aufgepäppelt und/oder den Besitzern zurück gebracht. Auch gab es Katzen, die bei uns bleiben durften. Hier mal ein paar meiner Tierschutztiere, ob Fundtier oder Ausgesetzt ect.:

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Hexi (+) wurde z.B. in den 1990er als junges Kitten ausgesetzt, sie durfte bei uns bleiben. Sie hatte ein tolles Leben hier. Doch leider hatte sie irgendwo Rattengift gefressen, man konnte sie nicht mehr retten :-( Seit dem haben unsere Katzen keinen ungesicherten Freigang mehr.

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Auch unsere heutige 5er Kater-Bande, kommt zum Teil aus dem Tierschutz, bis auf Maui, der kommt von einer befreundeten Züchterin aus Norwegen.

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Alles Gute

LG

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Falls es Flöhe sind musst du ein Mittel gegen Flöhe verwenden. Oder gegebenenfalls zum Tierarzt gehen.

Mit 2-3 Monaten essen sie schon selbständig und sind nicht mehr von der Milch der Mutter abhängig. Doch ich bezweifle, ob waschen einen Sinn hat. Ich würde eher dazu raten, die Kätzchen einem Tierheim zu übergeben, wenn Du sie nicht behalten kannst.

Mit Behalten meine ich, dass Du ihnen regelmässig Futter gibst und sie vom Tierarzt entwurmen und entlausen lässt.

Ab zum Tierarzt und ja nicht waschen