Aus der Probezeit raus, unter 21 mit 0,3 Promille Angehalten. Strafe?
Hallo, ich bin 19 Jahre Alt und durch das Begleitete Fahren B17 schon aus der Probezeit raus. Wenn ich nun ein Bier Trinke und 0,3 Promille Alkohol im Blut habe, auf was für eine Strafe muss ich mich Einstellen wenn ich Angehalten werde?
5 Antworten
"Wer unter 21 Jahren oder in der Probezeit mit Alkohol am Steuer (unter 0,5 Promille) erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro sowie einem Punkt rechnen."
Wirst ein Bußgeld + Gebühren zahlen müssen, sind dann ca 300-350 €
Guckst du hier, aber von einem Bier kommst du eher nicht auf 0,3.
So eine pauschale Aussage ist eher mit Vorsicht zu genießen. Wurde vor ein paar Jahren mit 0,54 aufgehalten. Getrunken hatte ich 2 Bier (0,5l) direkt nach dem Sport. Ist ein teures Vergnügen.
DAs kommt immer auf die Person an, pauschal sagt man ein Bier(500ML) 0,2 Promille.
Das Bußgeld liegt in dem Fall bei 250€ und dazu ein Flenspunkt
424666 Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines
Kraftfahrzeuges ein alkoholisches Getränk zu sich genommen. A - 1 250,00
§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKat
424672 Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines
Kraftfahrzeuges die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen
Getränks angetreten. A - 1 250,00
§ 24c Abs. 1, 2 StVG; 243 BKa
Müssten wir ggf. dann aber auch dazu erwähnen , daß es bei konsumbedingten Ausfallerscheinungen da durchaus noch "krasser" werden könnte .
Ja, zudem wird es auch bei wiederholten Alkoholfahrt teuer.
Da passiert genau nichts.
Aber trink doch einfach nicht vorm Fahren. Das ist eh das beste.
Da passiert genau nichts.
Obwohl für Fahrer unter 21 die 0,0 Promille-Grenze gilt? Bezweifle ich.
O.K ?
Wenn es SO im BKat steht , wird es wohl auch stimmen .
Müssten wir ggf. dann aber auch dazu erwähnen , daß es bei konsumbedingten Ausfallerscheinungen da durchaus noch "krasser" werden könnte .