Welche Strafe wenn man mit einer unter 14 Jährigen Sex hat?

Ratgeber460  19.05.2024, 18:10

Wie alt warst du denn zu dem Zeitpunkt?

Ggtthh6 
Fragesteller
 19.05.2024, 18:11

Ich hatte noch keinen Sex gehabt

Marci110  19.05.2024, 18:10

Wie alt bist du? Also in deinen theoretischen Beispiel?

Ggtthh6 
Fragesteller
 19.05.2024, 18:11

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4 Antworten

Lässt sich allgemein nicht sagen. Das kommt nämlich - wie immer - auf den Einzelfall, dessen Umstände und die beteiligten Personen an. Und auf weitere Umstände: z.B. welches Gericht und welche(r) Richter zuständig sind etc.. Insoweit sind Aussagen zum etwaigen Strafmaß (also das, wozu im Einzelfall verurteilt wird), erst recht ohne Akteneinsicht, nicht möglich.

Der Strafrahmen, also der gesetzlich vorgesehene und mögliche Rahmen liegt bei im Höchstmaß 15 Jahren Freiheitsstrafe bei Straftaten nach §§ 176, 176c StGB (bei Personen, die nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt werden).

Je nachdem, ob § 176 oder § 176c vorliegt sind unterschiedliche Mindeststrafen gesetzlich vorgesehen:

§ 176 StGB: nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe
§ 176c StGB: nicht unter 2 Jahren, bei schwerer körperlicher Misshandlung nicht unter fünf Jahren Freiheitsstrafe (§ 176c Abs. 3 StGB).

Sex im Sinne von Beischlaf oder beischlafähnlichen Handlungen ist nicht indes nicht erforderlich. Ausreichend für § 176 StGB und damit tatbestandlich mit nicht unter einem Jahr angedrohter Freiheitsstrafe kann bereits z.B. ein Zungenkuss oder das Berühren der Geschlechtsorgane über die Kleidung hinweg sein.

Verjährungsfrist: beginnend mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers (bis dahin ruht die Verjährung): 20 Jahre. Absolute Verjährungsfrist mithin 40 Jahre (s. §§ 78 ff. StGB).

Ist der/die Täter*in Jugendlicher, wobei der Größe des Altersunterschieds für die grundsätzliche Strafbarkeit keine Rolle spielt, besteht die Möglichkeit des Absehens von Strafe, soweit die Voraussetzungen des § 176 Abs. 2 StGB erfüllt sind. Absehen von Strafe heißt jedoch auch: der Angeklagte wird schuldig gesprochen, was auch trotz fehlender strafrechtlicher Sanktion weitere Folgen haben kann. Außerdem besteht die Möglichkeit der Einstellung des Verfahrens gem. §§ 45, 47 JGG.

In Fällen, in denen ein Jugendlicher ausnahmsweise noch strafunmündig ist, ist das strafrechtliche Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen bzw. freizusprechen und es wird wie bei strafunmündigen Kindern vorgegangen: der Jugendrichter kann in diesem Fall die gleichen Maßnahmen verhängen, wie das Familiengericht.


Ggtthh6 
Fragesteller
 20.05.2024, 19:44

Täter*in ?

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TheJudgement  20.05.2024, 20:54
@Ggtthh6

Straftaten können Geschlechtsunabhängig begangen werden. Krass, oder?

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Ggtthh6 
Fragesteller
 20.05.2024, 20:56
@TheJudgement

Ja das weiß ich und ich weiß auch dass Täter*in laut dem Duden falsch ist

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TheJudgement  21.05.2024, 17:53
@Ggtthh6

Der Duden bzw. einheitliche Rechtschreibregeln existieren erst seit etwas über hundert Jahren. Es ging davor ohne und es würde auch danach ohne gehen. Der Duden ist weder vom Himmel gefallen, noch ein Naturgesetz. Sprache ändert sich und ist vielfältig. Seit den letzten Rechtschreibreformen und der Massennutzung des Internets ist Rechtschreibung eh nicht mehr so wichtig. Zum Glück!

Ob man nun "Täter und Täterin(nen)" oder "Täter*in / Täter*innen" schreibt, nicht gendert oder Thäter mit h schreibt - wie noch 1871 - ist ziemlich egal. Man versteht, was gemeint ist.

Ja das weiß ich und ich weiß auch dass Täter*in laut dem Duden falsch ist

Der Duden schreibt übrigens auch Zeichensetzung vor. Punkt und Komma und so. Allein, dass dir die Rechtschreibregeln vom Duden bei deinen eigenen Beiträgen anscheinend nicht so wichtig sind, spricht für sich. ;-)

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Das kommt 1. darauf an ob es einvernehmlicher sex war und 2. wie alt man selber ist 3. ob man dann auch anstößige Bilder von dieser Person oder anderen Personen in dem alter selber am handy oder PC oder sonst wo hat. Da sind viele Faktoren von abhängig.

Das kommt auf viele Faktoren an. Aber wenn man selbst 15 war und das Mädchen 14. und es auch einvernehmlich gewesen ist dann ist es ok.

Siehe antwort von Mungukun, ich sage danke

Woher ich das weiß:Recherche
Welche Strafe wenn man mit einer unter 14 Jährigen Sex hat?

siehe § 176 StGB:

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einer dritten Person vornimmt oder von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
3. ein Kind für eine Tat nach Nummer 1 oder Nummer 2 anbietet oder nachzuweisen verspricht.

Je nach Alter des Täters Kindesmissbrauch, Haftstrafen je nach Schwere Der Tat.